Komm zur GRÖSSTEN Fahrschule im Raum Bergedorf und profitiere von unserer langjährigen Erfahrung.
Wir stecken unser Herzblut in die Ausbildung unserer Schüler:innen und holen das Beste für euch raus! Wir arbeiten kundenorientiert, sind pädagogisch und fachlich auf dem neuesten Stand und geben alles dafür, unsere Schüler:innen schnellstens und fundiert fit für den Straßenverkehr zu machen. Bei uns fährst du sicher und machst keine Fahrstunde zu viel.
Mehr über uns- Über 15.000 bestandene Prüfungen
- Ausbildung an 6 STANDORTEN
- PROFIS, die dich pushen
- MODERNE Autos und Motorräder
Klasse B: PKW
- Mindestalter 18 Jahre (bei BF17 17 Jahre)
- Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
- max. 9 Personen incl. Fahrer
- zulässige Gesamtmasse max. 3,5t
- auch mit Anhänger möglich, wenn Zugfahrzeug + Anhänger
max. 3,5t zul. Gesamtmasse oder Anhänger max. 750 kg - eingeschlossene Klassen: L + AM
Dein Ausbildungsverlauf | Klasse B: PKW
1. Die Anmeldung
Zuerst meldest du dich bei uns an. Dann stellen wir für dich einen Amtsantrag. Dies ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Für den Amtsantrag benötigen wir von dir:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kursbescheinigung (Kopie)
- Passbild
- Ausweiskopie
2. Theoriestunden
Den Theorieunterricht kannst du besuchen, sobald dein Ausbildungsvertrag bei uns unterschrieben ist.
Für die Theorieprüfung lernst du mit einer App, welche du bei uns, bei der Anmeldung erwirbst.
Bei deinem ersten Führerschein müssen 14 Theorieeinheiten besucht werden, wobei die Themen B1 und B2 (Zusatzstoff für Klasse B) verpflichtend sind.
3. Fahrpraxis
Sobald du die ersten Theoriestunden besucht hast, kannst du Fahrstunden nehmen. Dafür musst du dich im Büro auf die Warteliste setzen lassen.
Von dieser Warteliste aus werden alle, die fahren wollen, zentral auf unsere Fahrlehrer:innen verteilt.
Neben den Übungsstunden zum Beherrschen des Autos und sicheren Bewegen im Straßenverkehr sind 12 Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
- 5x 45 Min. Landstraße
- 4x 45 Min. Autobahn
- 3x 45 Min. bei Dunkelheit
4. Theorieprüfung | Praktische Prüfung
Theorieprüfung bestehen
Sobald du uns durch Vortests nachgewiesen hast, das du prüfungsreif bist, kannst du die Theorieprüfung ablegen. Das geht allerdings erst frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Praktische Prüfung bestehen
Sobald du mit deiner Fahrlehrerin/deinem Fahrlehrer die notwendige Ausbildung durchlaufen hast. Stellt deine Fahrlehrerin/dein Fahrlehrer fest ob du prüfungsreif bist und meldet dich zur praktischen Prüfung an. (Frühestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters.)
Bestehen, Führerschein erhalten, Freiheit genießen!
Klasse BA: PKW mit Automatik
- Mindestalter 18 Jahre (bei BF17 17 Jahre)
- Vorausssetzungen wie bei Klasse B
- Aber Ausbildung und Prüfung im Automatikfahrzeug
- Eintragung einer Beschränkung auf Fahrzeuge mit automatischem Getriebe (Kein Fahren mit Schaltfahrzeugen)
- Aufhebung der Beschränkung jederzeit nachträglich möglich
Bei einer Erweiterungsprüfung (BE/C/CE):
Prüfung auf Schaltgetriebe notwendig,
wenn keine Beschränkung auf Automatik
für die Klassen BE sowie C/CE gelten soll
Dein Ausbildungsverlauf | Klasse BA: PKW mit Automatik
1. Die Anmeldung
Zuerst meldest du dich bei uns an. Dann stellen wir für dich einen Amtsantrag. Dies ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Für den Amtsantrag benötigen wir von dir:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kursbescheinigung (Kopie)
- Passbild
- Ausweiskopie
2. Theoriestunden
Den Theorieunterricht kannst du besuchen, sobald dein Ausbildungsvertrag bei uns unterschrieben ist.
Für die Theorieprüfung lernst du mit einer App, welche du bei uns, bei der Anmeldung erwirbst.
Bei deinem ersten Führerschein müssen 14 Theorieeinheiten besucht werden, wobei die Themen B1 und B2 (Zusatzstoff für Klasse B) verpflichtend sind.
3. Fahrpraxis
Sobald du die ersten Theoriestunden besucht hast, kannst du Fahrstunden nehmen. Dafür musst du im Büro Bescheid geben und dich auf die Warteliste setzen lassen, von der aus alle die fahren wollen zentral auf unsere Fahrlehrer:innen verteilt werden.
Neben den Übungsstunden zum Beherrschen des Autos und sicheren Bewegen im Straßenverkehr sind 12 Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
- 5x 45 Min Landstraße
- 4x 45 Min. Autobahn
- 3x 45 Min. bei Dunkelheit
4. Theorieprüfung | Praktische Prüfung
Theorieprüfung bestehen
Sobald du uns durch Vortests nachgewiesen hast, das du prüfungsreif bist, kannst du die Theorieprüfung ablegen. Das geht allerdings erst frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Praktische Prüfung bestehen
Sobald du mit deiner Fahrlehrerin/deinem Fahrlehrer die notwendige Ausbildung durchlaufen hast. Stellt deine Fahrlehrerin/dein Fahrlehrer fest ob du prüfungsreif bist und meldet dich zur praktischen Prüfung an. (Frühestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters.)
Bestehen, Führerschein erhalten, Freiheit genießen!
5. Sonstiges
Die Ausbildung und Prüfung der Klasse BA findet komplett auf einem Automatikfahrzeug statt und nach erfolgreicher praktischer Prüfung dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden. Es gibt die Möglichkeit, nachträglich die Schaltkompetenz der Klasse B197 zu erwerben und seine Fahrerlaubnis somit auf B197 zu erweitern. Hierfür ist dann nach erfolgreich abgeschlossener Schaltkompetenz ein Termin bei der Verkehrsbehörde für die Beantragung eines neuen Führerscheins notwendig.
Klasse B197: Prüfung im Automatikfahrzeug
- Mindestalter 18 Jahre (bei BF17 17 Jahre)
- Prüfung im Automatikfahrzeug
- trotzdem Schaltwagen fahren dürfen
- mind. 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe
- 15 Minuten Testfahrt mit Fahrlehrer:in
Bei einer Erweiterungsprüfung (BE/C/CE):
Prüfung auf Schaltgetriebe notwendig,
wenn keine Beschränkung auf Automatik
für die Klassen BE sowie C/CE gelten soll
Dein Ausbildungsverlauf | Klasse B197: Prüfung im Automatikfahrzeug
1. Die Anmeldung
Zuerst meldest du dich bei uns an. Dann stellen wir für dich einen Amtsantrag. Dies ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Für den Amtsantrag benötigen wir von dir:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kursbescheinigung (Kopie)
- Passbild
- Ausweiskopie
2. Theoriestunden
Den Theorieunterricht kannst du besuchen, sobald dein Ausbildungsvertrag bei uns unterschrieben ist.
Für die Theorieprüfung lernst du mit einer App, welche du bei uns, bei der Anmeldung erwirbst.
Bei deinem ersten Führerschein müssen 14 Theorieeinheiten besucht werden, wobei die Themen B1 und B2 (Zusatzstoff für Klasse B) verpflichtend sind.
3. Fahrpraxis
Sobald du die ersten Theoriestunden besucht hast, kannst du Fahrstunden nehmen. Dafür musst du im Büro Bescheid geben und dich auf die Warteliste setzen lassen, von der aus alle die fahren wollen zentral auf unsere Fahrlehrer:innen verteilt werden.
Neben den Übungsstunden zum Beherrschen des Autos und sicheren Bewegen im Straßenverkehr sind das Ablegen der Schaltkompetenz sowie folgende 12 Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
- 5x 45 Min Landstraße
- 4x 45 Min. Autobahn
- 3x 45 Min. bei Dunkelheit
4. Theorieprüfung | Praktische Prüfung
Schaltkompetenz bestehen
Bei der Führerscheinklasse B197 findet die Ausbildung und praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug statt. Zusätzlich müssen mindestens 10 Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert sowie eine anschließende Testfahrt erfolgreich bestanden werden.
Die Dokumentation über die bestandene Schaltkompetenz muss bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung den Prüfenden vorgelegt werden.
Die Schaltkompetenz kann während der Fahrausbildung oder auch erst im Nachhinein erworben werden.
Theorieprüfung bestehen
Sobald du uns durch Vortests nachgewiesen hast, das du prüfungsreif bist, kannst du die Theorieprüfung ablegen. Das geht allerdings erst frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Praktische Prüfung bestehen
Sobald du mit deiner Fahrlehrerin/deinem Fahrlehrer die notwendige Ausbildung durchlaufen hast. Stellt deine Fahrlehrerin/dein Fahrlehrer fest ob du prüfungsreif bist und meldet dich zur praktischen Prüfung an. (Frühestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters.)
Bestehen, Führerschein erhalten, Freiheit genießen!
5. Sonstiges
Bei einer Führerschein-Erweiterung (BE und/oder C/CE) muss beachtet werden, dass für die Erweiterung die Automatikregelung gilt, sofern die Erweiterungsprüfung nicht auf Schaltgetriebe abgelegt wurde. Also wer B197 hat und dann später den Anhängerführerschein macht, darf einen Anhänger nur dann mit einem Schaltwagen ziehen, wenn die BE-Prüfung mit einem Auto mit Schaltgetriebe abgelegt wurde.
Klasse BE: PKW mit Anhänger
- Mindestalter 18 Jahre (bei BF17 17 Jahre)
- Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B
- zulässige Anhänger-Gesamtmasse max. 3,5 t
- auch gemeinsam mit Klasse B möglich
Dein Ausbildungsverlauf | Klasse BE: PKW mit Anhänger
1. Die Anmeldung
Zuerst meldest du dich bei uns an. Dann stellen wir für dich einen Amtsantrag. Voraussetzung für BE ist ein Führerschein der Klasse B.
Für den Amtsantrag benötigen wir von dir:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kursbescheinigung
- Passbild
- Ausweiskopie
- Führerschein Klasse B
Wer noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist, kann einen Antrag auf die Erteilung beider Klassen stellen.
2. Theoriestunden
Da die Klasse BE eine Erweiterung der Klasse B ist, ist weder Theorieunterricht noch eine theoretische Prüfung erforderlich!
3. Fahrpraxis
Für Fahrstunden musst du dich im Büro auf die Warteliste setzen lassen.
Von dieser Warteliste aus werden alle, die fahren wollen, zentral auf unsere Fahrlehrer:innen verteilt.
Neben den Übungsstunden zum Beherrschen und Rangieren des Anhängers sind folgende 5 Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
- 3x 45 Min Überlandfahrten
- 1x 45 Min. Autobahn
- 1x 45 Min. bei Dunkelheit
4. Praktische Prüfung
Praktische Prüfung bestehen
Sobald du mit deiner Fahrlehrerin/deinem Fahrlehrer die notwendige Ausbildung durchlaufen hast. Stellt deine Fahrlehrerin/dein Fahrlehrer fest ob du prüfungsreif bist und meldet dich zur praktischen Prüfung an.
Achtung: Ohne B kein BE. Wenn der Amtsantrag für die Klassen B und BE zeitgleich gestellt wurde, muß immer erst die Klasse B bestanden sein, ehe eine Prüfung BE angemeldet werden kann.
Klasse BF17: Begleitetes Fahren mit 17
- Mindestalter 17 Jahre
- Klassen B, BA, B197 und BE ab 17 Jahre möglich
- bis zum 18 Lebensjahr Fahren nur in Begleitung
- unbeschränkt viele eingetragene Begleiter möglich
- wird mit 18 zur "normalen" Fahrerlaubnis
Dein Ausbildungsverlauf | Klasse BF17: Begleitetes Fahren mit 17
1. Die Anmeldung
Zuerst meldest du dich bei uns an. Dann stellen wir für dich einen Amtsantrag. Dies ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (17 Jahre) möglich.
Für den Amtsantrag benötigen wir von dir:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kursbescheinigung
- Passbild
- Ausweiskopie
Sowie von deinen einzutragenden Begleitfahrer:innen jeweils:
- Kopie des Führerscheines
- Ausweiskopie
Kriterien für Begleitfahrer:innen: mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre durchgängig in Führerscheinbesitz , maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
2. Theoriestunden
Den Theorieunterricht kannst du besuchen, sobald dein Ausbildungsvertrag bei uns unterschrieben ist.
Für die Theorieprüfung lernst du mit einer App, welche du bei uns, bei der Anmeldung erwirbst.
Bei deinem ersten Führerschein müssen 14 Theorieeinheiten besucht werden, wobei die Themen B1 und B2 (Zusatzstoff für Klasse B) verpflichtend sind.
3. Fahrpraxis
Sobald du die ersten Theoriestunden besucht hast, kannst du Fahrstunden nehmen. Dafür musst du im Büro Bescheid geben und dich auf die Warteliste setzen lassen, von der aus alle die fahren wollen zentral auf unsere Fahrlehrer:innen verteilt werden.
Neben den Übungsstunden zum Beherrschen des Autos und sicheren Bewegen im Straßenverkehr sind 12 Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
- 5x 45 Min Landstraße
- 4x 45 Min. Autobahn
- 3x 45 Min. bei Dunkelheit
4. Theorieprüfung | Praktische Prüfung
Theorieprüfung bestehen
Sobald du uns durch Vortests nachgewiesen hast, das du prüfungsreif bist, kannst du die Theorieprüfung ablegen. Das geht allerdings erst frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Praktische Prüfung bestehen
Sobald du mit deiner Fahrlehrerin/deinem Fahrlehrer die notwendige Ausbildung durchlaufen hast. Stellt deine Fahrlehrerin/dein Fahrlehrer fest ob du prüfungsreif bist und meldet dich zur praktischen Prüfung an. (Frühestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters.)
Bestehen, Führerschein erhalten, Freiheit genießen!
Sonstiges zu Klasse BF17
Das Modell begleitetes Fahren mit 17 kann sowohl für die normale Klasse B, die Klassen BA und B197 sowie ebenfalls für die Anhänger-Erweiterung BE abgelegt werden.
Die Fahrschüler:innen erhalten nach bestandener Prüfung ein Dokument, auf dem die Begleitpersonen eingetragen sind. Dieses gilt in Verbindung mit dem Personalausweis und der Anwesenheit der Begleitperson als Fahrerlaubnis. Die Begleitperson und dessen Führerschein müssen sich also immer im Auto befinden, wenn es von den Bf17-Teilnehmenden gefahren wird.
Für Begleitpersonen gilt für die Dauer des Begleitfahrens die 0,5-Promille-Grenze, da aber Begleitpersonen Vorbilder sein sollen, sollten sie deshalb ganz auf Alkohol verzichten. Natürlich sind für Fahrer:in und auch Begleiter:in alle Drogen tabu.
Die Fahranfängerinnen und -anfänger sind auch dafür verantwortlich, dass ihre Begleitpersonen die Regeln einhalten.
Mit Erreichen des 18. Geburtstages kann die BF17 Fahrerlaubnis bei der Verkehrsbehörde gegen den richtigen Führerschein eingetauscht werden. Sobald der Führerschein ausgehändigt wurde, ist kein Begleiter mehr erforderlich.
Die begleitete Fahrerlaubnis mit 17 gilt nur in Deutschland und in Österreich.
Was unsere SCHÜLER:INNEN sagen
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Unsere Autos
Entdecke unsere FahrzeugeKlasse A: Krafträder ohne Beschränkung
- Mindestalter ohne Vorbesitz A2: 24 Jahre
- Theorieprüfung
- praktische Fahrprüfung
- 12 Pflichtstunden/Sonderfahrten
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2
Dein Ausbildungsverlauf | Klasse A: Krafträder ohne Beschränkung
1. Die Anmeldung
Zuerst meldest du dich bei uns an. Dann stellen wir für dich einen Amtsantrag. Dies ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (ohne Vorbesitz A2: 24 Jahre) möglich.
Für den Amtsantrag benötigen wir von dir:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kursbescheinigung
- Passbild
- Ausweiskopie
- Führerscheinkopie (falls schon eine andere Fahrerlaubnis vorhanden ist)
2. Theoriestunden
Den Theorieunterricht kannst du besuchen, sobald deine Anmeldung bei uns unterschrieben ist.
Für die Theorieprüfung lernst du mit der App, die bei uns erworben werden kann.
Bei deinem ersten Führerschein müssen 16 Theorieeinheiten besucht werden, wobei 4 motorradspezifischen Themen enthalten sind.
Machst du die Fahrerlaubnis als Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins, brauchst du 10 Theorieeinheiten inklusive der 4 motorradspezifischen Themen.
3. Fahrpraxis
Sobald du die ersten Theoriestunden besucht hast, kannst du Fahrstunden nehmen. Dafür musst du im Büro Bescheid geben und dich auf die Warteliste setzen lassen, von der aus alle die fahren wollen zentral auf unsere Motorradfahrlehrer verteilt werden.
Neben den Übungsstunden zum Beherrschen des Motorrades und dem sicheren Erlernen der Grundfahraufgaben sind folgende 12 Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
- 5x 45 Min Überlandfahrten
- 4x 45 Min. Autobahn
- 3x 45 Min. bei Dunkelheit
Motorradfahrstunden finden AUSSCHILESSLICH in kompletter Schutzkleidung statt! Sollte die Schutzkleidung unvollständig sein, kann die Fahrstunde nicht angetreten werden und wird als Ausfallstunde berechnet.
4. Theorieprüfung | Praktische Prüfung
Theorieprüfung bestehen
Sobald du uns durch Vortests nachgewiesen hast, das du prüfungsreif bist, kannst du die Theorieprüfung ablegen. Das geht allerdings erst frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Praktische Prüfung bestehen
Sobald du mit deiner Fahrlehrerin/deinem Fahrlehrer die notwendige Ausbildung durchlaufen hast. Stellt deine Fahrlehrerin/dein Fahrlehrer fest ob du prüfungsreif bist und meldet dich zur praktischen Prüfung an. (Frühestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters.)
Bestehen, Führerschein erhalten, Freiheit genießen!
Sonstiges zu Klasse A
Wird die Klasse A als Aufstieg von A2 erworben, ist keine Theorieprüfung notwendig. Ein Aufstieg ohne Sonderfahrten kann frühestens 2 Jahre nach Erwerb der niedrigeren Klasse erfolgen. Besitzt der Bewerber die Klasse weniger als 2 Jahre oder will er von A1 direkt auf A aufsteigen, sind 6 Sonderfahrten vorgeschrieben. Auch die Prüfungsdauer ist bei einer Aufstiegsprüfung verkürzt.
Klasse A2: Krafträder bis zu 35 kW Leistung
- Mindestalter 18 Jahre
- Theorieprüfung
- praktische Fahrprüfung
- 12 Pflichtstunden/Sonderfahrten
- Eingeschlossene Klassen: AM und A1
- Nach 2 Jahren Aufstieg auf A möglich
Dein Ausbildungsverlauf | Klasse A2: Krafträder bis zu 35 kW Leistung
1. Die Anmeldung
Zuerst meldest du dich bei uns an. Dann stellen wir für dich einen Amtsantrag. Dies ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) möglich.
Für den Amtsantrag benötigen wir von dir:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kursbescheinigung
- Passbild
- Ausweiskopie
- Führerscheinkopie (falls schon eine andere Fahrerlaubnis vorhanden ist)
2. Theoriestunden
Den Theorieunterricht kannst du besuchen, sobald deine Anmeldung bei uns unterschrieben ist.
Für die Theorieprüfung lernst du mit der App, die bei uns erworben werden kann.
Bei deinem ersten Führerschein müssen 16 Theorieeinheiten besucht werden, wobei 4 motorradspezifischen Themen enthalten sind.
Machst du die Fahrerlaubnis als Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins, brauchst du 10 Theorieeinheiten inklusive der 4 motorradspezifischen Themen.
3. Fahrpraxis
Sobald du die ersten Theoriestunden besucht hast, kannst du Fahrstunden nehmen. Dafür musst du im Büro Bescheid geben und dich auf die Warteliste setzen lassen, von der aus alle die fahren wollen zentral auf unsere Motorradfahrlehrer verteilt werden.
Neben den Übungsstunden zum Beherrschen des Motorrades und dem sicheren Erlernen der Grundfahraufgaben sind folgende 12 Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
- 5x 45 Min Überlandfahrten
- 4x 45 Min. Autobahn
- 3x 45 Min. bei Dunkelheit
Motorradfahrstunden finden AUSSCHILESSLICH in kompletter Schutzkleidung statt! Sollte die Schutzkleidung unvollständig sein, kann die Fahrstunde nicht angetreten werden und wird als Ausfallstunde berechnet.
4. Theorieprüfung | Praktische Prüfung
Theorieprüfung bestehen
Sobald du uns durch Vortests nachgewiesen hast, das du prüfungsreif bist, kannst du die Theorieprüfung ablegen. Das geht allerdings erst frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Praktische Prüfung bestehen
Sobald du mit deiner Fahrlehrerin/deinem Fahrlehrer die notwendige Ausbildung durchlaufen hast. Stellt deine Fahrlehrerin/dein Fahrlehrer fest ob du prüfungsreif bist und meldet dich zur praktischen Prüfung an. (Frühestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters.)
Bestehen, Führerschein erhalten, Freiheit genießen!
Sonstiges zu Klasse A2
Wird die Klasse A2 als Aufstieg von A1 erworben, ist keine Theorieprüfung notwendig. Ein Aufstieg ohne Sonderfahrten kann frühestens 2 Jahre nach Erwerb der niedrigeren Klasse erfolgen. Besitzt der Bewerber die Klasse weniger als 2 Jahre, sind 6 Sonderfahrten vorgeschrieben. Auch die Prüfungsdauer ist bei einer Aufstiegsprüfung verkürzt.
Klasse A1: Kleinkrafträder bis 125 ccm
- Mindestalter 16 Jahre
- Theorieprüfung
- praktische Fahrprüfung
- 12 Pflichtstunden/Sonderfahrten
- Eingeschlossene Klasse: AM
- Nach 2 Jahren Aufstieg auf A2 möglich
Gut zu wissen:
Ab der bestandenen praktischen Prüfung beginnt bereits die einmalige Probezeit von 2 Jahren.
Dein Ausbildungsverlauf | Klasse A1: Kleinkrafträder bis 125 ccm
1. Die Anmeldung
Zuerst meldest du dich bei uns an. Dann stellen wir für dich einen Amtsantrag. Dies ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (16 Jahre) möglich.
Für den Amtsantrag benötigen wir von dir:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kursbescheinigung
- Passbild
- Ausweiskopie
2. Theoriestunden
Den Theorieunterricht kannst du besuchen, sobald deine Anmeldung bei uns unterschrieben ist.
Für die Theorieprüfung lernst du mit der App, die bei uns erworben werden kann.
Es müssen 16 Theorieeinheiten besucht werden, wobei die 4 motorradspezifischen Themen verpflichtend sind.
3. Fahrpraxis
Sobald du die ersten Theoriestunden besucht hast, kannst du Fahrstunden nehmen. Dafür musst du im Büro Bescheid geben und dich auf die Warteliste setzen lassen, von der aus alle die fahren wollen zentral auf unsere Motorradfahrlehrer verteilt werden.
Neben den Übungsstunden zum Beherrschen des Motorrades und dem sicheren Erlernen der Grundfahraufgaben sind folgende 12 Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
- 5x 45 Min Überlandfahrten
- 4x 45 Min. Autobahn
- 3x 45 Min. bei Dunkelheit
Motorradfahrstunden finden AUSSCHILESSLICH in kompletter Schutzkleidung statt! Sollte die Schutzkleidung unvollständig sein, kann die Fahrstunde nicht angetreten werden und wird als Ausfallstunde berechnet.
4. Theorieprüfung | Praktische Prüfung
Theorieprüfung bestehen
Sobald du uns durch Vortests nachgewiesen hast, das du prüfungsreif bist, kannst du die Theorieprüfung ablegen. Das geht allerdings erst frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Praktische Prüfung bestehen
Sobald du mit deiner Fahrlehrerin/deinem Fahrlehrer die notwendige Ausbildung durchlaufen hast. Stellt deine Fahrlehrerin/dein Fahrlehrer fest ob du prüfungsreif bist und meldet dich zur praktischen Prüfung an. (Frühestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters.)
Bestehen, Führerschein erhalten, Freiheit genießen!
Sonstiges zu Klasse A1
Wenn die Klasse A1 als erste Führerscheinklasse noch vor der Klasse B (Auto) abgelegt wird, beginnt mit Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung für A1 bereits die einmalige 2-jährige Probezeit.
Klasse AM: Kleinkrafträder bis 50 ccm / 45km/h
- Mindestalter 15 Jahre
- Theorieprüfung
- praktische Fahrprüfung
- Keine Sonderfahrten notwendig
- Bis zum Alter von 16 Jahren nur innerhalb Deutschlands gültig
- KEIN AUFSTIEG AUF A1 möglich
Dein Ausbildungsverlauf | Klasse AM: Kleinkrafträder bis 50 ccm / 45km/h
1. Die Anmeldung
Zuerst meldest du dich bei uns an. Dann stellen wir für dich einen Amtsantrag. Dies ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (15 Jahre) möglich.
Für den Amtsantrag benötigen wir von dir:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kursbescheinigung
- Passbild
- Ausweiskopie
2. Theoriestunden
Den Theorieunterricht kannst du besuchen, sobald deine Anmeldung bei uns unterschrieben ist. Für die Theorieprüfung lernst du mit der App, die bei uns erworben werden kann. Es müssen 14 Theorieeinheiten besucht werden, wobei 2 motorradspezifischen Themen enthalten sind.
PS: Besser für Dich ist es, wenn du alle 4 wichtigen motorradspezifischen Themen besuchst.
3. Fahrpraxis
Sobald du die ersten Theoriestunden besucht hast, kannst du Fahrstunden nehmen. Dafür musst du im Büro Bescheid geben und dich auf die Warteliste setzen lassen, von der aus alle die fahren wollen zentral auf unsere Motorradfahrlehrer verteilt werden.
Die Ausbildung AM findet bei uns auf einem Automatikroller statt.
Neben den Übungsstunden zum Beherrschen des Motorrollers und sicheren Bewegen im Straßenverkehr sind KEINE Sonderfahrten vorgeschrieben.
4. Theorieprüfung | Praktische Prüfung
Theorieprüfung bestehen
Sobald du uns durch Vortests nachgewiesen hast, das du prüfungsreif bist, kannst du die Theorieprüfung ablegen. Das geht allerdings erst frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Praktische Prüfung bestehen
Sobald du mit deiner Fahrlehrerin/deinem Fahrlehrer die notwendige Ausbildung durchlaufen hast. Stellt deine Fahrlehrerin/dein Fahrlehrer fest ob du prüfungsreif bist und meldet dich zur praktischen Prüfung an. (Frühestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters.)
Bestehen, Führerschein erhalten, Freiheit genießen!
Klasse MOFA: bis 25km/h
- Mindestalter 15 Jahre
- Theorieprüfung
- Prüfbescheinigung
Dein Ausbildungsverlauf | Klasse MOFA: bis 25km/h
1. Die Anmeldung
Zuerst meldest du dich bei uns an. Dies ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (15 Jahre) möglich.
2. Theoriestunden
Den Theorieunterricht kannst du besuchen, sobald deine Anmeldung bei uns unterschrieben ist.
Für die Theorieprüfung lernst du mit der App, die bei uns erworben werden kann.
Du musst für die Mofa-Prüfbescheinigung mindestens 2 Motorradtheoriestunden sowie 4 Stunden Grundstoff besucht haben.
3. Fahrpraxis
Sobald du die ersten Theoriestunden besucht hast, kannst du Fahrstunden nehmen. Dafür musst du im Büro Bescheid geben und dich auf die Warteliste setzen lassen, von der aus alle die fahren wollen zentral auf unsere Motorradfahrlehrer verteilt werden.
Für die Mofa-Prüfbescheinigung benötigst du eine Doppelstunde.
Nach Abschluss der theoretischen sowie praktischen Stunden erhältst du von uns eine Ausbildungsbescheinigung.
4. Theorieprüfung | Praktische Prüfung
Theorieprüfung bestehen
Ab 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters kannst du die Theorieprüfung ablegen, sobald du prüfungsreif bist. Dafür musst du die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule beim TÜV vorlegen.
Praktische Prüfung bestehen
Eine praktische Prüfung brauchst du für die MOFA Prüfbescheinigung nicht.
Bestehen, Prüfbescheinigung erhalten, Freiheit genießen!
Tip: Mofa oder AM ?
Du darfst die Klasse AM auch schon ab 15 machen. Bis zum 16 Lebensjahr gilt AM allerdings nur in Deutschland. Vorteil: Du bist nicht auf 25km/h (Mofa) beschränkt, sondern kannst mit 45km/h (AM) unterwegs sein. Allerdings wird hierfür eine praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich.
Klasse B mit Schlüsselzahl B196: Kleinkrafträder bis 125 ccm
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B
- Keine theoretische und praktische Prüfung
- Fahrerschulung
- 4 Theorieeinheiten á 90 Minuten
- mindestens 5 Praxiseinheiten á 90 Minuten
Dein Ausbildungsverlauf | Klasse B mit Schlüsselzahl B196: Kleinkrafträder bis 125 ccm
1. Die Anmeldung
Du erfüllst die Voraussetzungen. (25 Jahre, 5 Jahre Führerschein Klasse B).
Dann meldest du dich bei uns an.
Für die Anmeldung benötigen wir von dir:
- Ausweis
- Führerschein
2. Theoriestunden
Den Theorieunterricht kannst du besuchen, sobald deine Anmeldung bei uns unterschrieben ist.
Es müssen 4 Theorieeinheiten für Motorrad á 90 Minuten besucht werden.
3. Fahrpraxis
Nachdem du die ersten Theoriestunden besucht hast, kannst du
Fahrstunden nehmen. Dafür musst du im Büro Bescheid geben und dich
auf die Warteliste setzen lassen, von der aus alle die fahren wollen,
zentral auf unsere Fahrlehrer:innen verteilt werden.
4. Abschluss der Fahrerschulung
Nachdem du deine Theorieeinheiten und die praktischen Stunden absolviert hast.
Bekommst du von uns eine Bescheinigung, um deine Schlüsselzahl 196 in den Führerschein eintragen zu lassen.
Einschulen lassen, Führerschein erhalten, Freiheit genießen!
Sonstiges zur Schlüsselzahl B196
Wichtig ist noch, dass der Führerschein mit Schlüsselzahl 196 nur für Fahrten auf Fahrzeugen der Klasse A1 in Deutschland berechtigt.
Was unsere SCHÜLER:INNEN sagen
Worauf wartest du noch? Meld dich noch heute an!
Unsere Zweiräder
Entdecke unsere ZweiräderASF Aufbauseminar für Fahranfänger
Brauche ich das?
Direkt nach dem bestandenen Führerschein der Klassen A1/A2/A oder B (je nachdem, welche Prüfung zuerst bestanden wurde) beginnt die einmalige, 2-jährige Probezeit.
Fährt der Fahranfänger in dieser Zeit fehlerfrei und ohne Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), endet sie automatisch.
Fahranfänger, die in diesem Zeitraum wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVo), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im Verkehr aufgefallen sind, werden zu einem Aufbauseminar (ASF), auch Nachschulung genannt, verpflichtet.
Hierbei wird zwischen schwerwiegenden Verstößen (Kategorie A) und weniger schwerwiegenden Verstößen (Kategorie B) unterschieden. Die Fahrerlaubnisbehörde verhängt ein Aufbauseminar, wenn Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit begehen.
A-VERSTÖSSE
Schwerwiegende Verstöße
Bei Verstößen der Kategorie A wird von der Behörde direkt ein Aufbauseminar angeordnet, zusätzlich fallen ein Bußgeld von mindestens 60€ und auch Punkt(e) im Fahreignungsregister in Flensburg. Außerdem verlängert sich bei einem A-Verstoß die Probezeit um zusätzliche 2 Jahre.
Katalog A: (Beispiele)
-
- Überschreitung des erlaubten Tempolimits um 20 km/h und mehr
- jedes Rotlicht Delikt
- unvorschriftmäßige Benutzung des Handys
- rechts überholen
- zu geringer Sicherheitsabstand
- falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen
- selbst verschuldete Beschädigungen und/oder Unfälle
B-VERSTÖSSE
Weniger schwerwiegende Verstöße
Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend als ein A-Verstoß und zieht erst beim zweiten Mal ein Aufbauseminar nach sich.
Bei zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit ebenfalls um zusätzliche 2 Jahre.
Katalog B: (Beispiele)
-
- Überschreitung des erlaubten Tempolimits bis 20 km/h
- unvorschriftmäßige Benutzung der Beleuchtungseinrichtung
- defekte Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs
- Fahrt mit unvorschriftmäßiger Bereifung oder Profitiefe
WICHTIG!
Ein angeordnetes Aufbauseminar für Fahranfänger, muss innerhalb einer festgesetzten Frist absolviert werden. Passiert dies nicht, wird dem Fahranfänger der Führerschein entzogen und erst dann wieder ausgehändigt, wenn die Teilnahme am Aufbauseminar nachgeholt und durch eine Bescheinigung nachgewiesen wurde.
Achtung:
Fahranfänger, die wegen Drogen- oder Alkoholmissbrauchs am Steuer auffällig geworden sind, benötigen ein spezielles Aufbauseminar, welches nicht in einer Fahrschule durchgeführt wird.
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten (zuzüglich Pausenzeiten) sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten.
Die Fahrprobe findet zwischen der ersten und zweiten Theoriesitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt. Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung.
Ziel des Seminars ist es, dass die Teilnehmenden ihr Fahrverhalten reflektieren und ihr Risikobewusstsein schärfen, sodass sie im Straßenverkehr keine gefährlichen Situationen mehr hervorrufen.
Während der Fahrprobe soll geklärt werden, in welchen Situationen sich der Fahranfänger unangemessen bzw. unsicher verhält. Im Anschluss daran tauschen Fahrer, Seminarleiter und Mitfahrer ihre Eindrücke untereinander aus.
Ein angeordnetes Aufbauseminar sollte nicht als Strafe, sondern als Hilfe angesehen werden.
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger ist durch § 2b Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt.
In der Fahrschule müssen mindestens sechs bis maximal zwölf Personen zeitgleich einen solchen Kurs besuchen und müssen diesen innerhalb von zwei bis vier Wochen durchlaufen.
Es darf kein Termin verpasst werden. Das Nachholen eines Termins ist in der Regel nicht möglich.
Hat der Fahranfänger das Seminar abgeschlossen, erhält er eine Bescheinigung, die er der Behörde vorlegen muss. Tut er dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird ihm der Führerschein entzogen und erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt.
Bitte die aktuellen Termine für ein Aufbauseminar in der Fahrschule erfragen, da ein Aufbauseminar immer in Gruppenform mit 6-12 Teilnehmern stattfinden muss.
Kontaktiert uns dafür gerne telefonisch, oder schreibt uns eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular. Wählt im Formular bitte als Thema "ASF".
Unsere Standorte
Die 6 Standorte der Fahrschule Michaelis sind perfekt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Nutze auch Du die Vorteile einer der beliebtesten Fahrschulen in Hamburg, wie bereits über 15.000 zufriedene Kunden vor dir. Egal, ob Führerschein A (Motorradführerschein), Führerschein B (Autoführerschein), L17, 125er Ausbildung, Mopedführerschein, LKW, Traktor oder Bus - Führerschein – bei uns bist du richtig!
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Der THEORETISCHE UNTERRICHT
Theorieunterricht findet bei uns in allen Filialen an mehreren Tagen in der Woche statt.
Der Stoff des theoretischen Pflichtunterrichtes ist gegliedert in den:
- allgemeinen Teil (Grundunterricht) bestehend aus 12 Themen zu je 90 Minuten.
- klassenspezifischen Zusatzunterricht:
-
- A (Motorrad): 4 Themen zu je 90Minuten
- B (PKW): 2 Themen zu je 90 Minuten
Der theoretische Unterricht findet in jeder Filiale fortlaufend statt, auf Thema 12 folgen die klassenspezifischen Themen B1 und B2 und darauf folgt dann wieder Thema 1 allgemein.
Ausnahme: Die Filialen Boberg und Plettenbergstrasse sind gemeinsam in der Reihenfolge.
Euch stehen alle Theorieunterrichte zur Verfügung! Es ist also völlig unbedeutend in welcher Filiale ihr euren Führerschein machen wollt - sobald ihr bei uns angemeldet seid, könnt ihr die Theorie in jeder unserer Filialen besuchen!
Es ist aktuell KEINE vorherige Anmeldung mehr notwendig - einfach vorbeikommen, in die Liste eintragen und teilnehmen.
Eine Übersicht, welches Thema wann in welcher Filiale stattfindet, könnt ihr hier herunterladen:
ASF-Termine
Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF)
finden bei uns regelmäßig in der Filiale Allermöhe oder Boberg statt.
Da ein Aufbauseminar immer in Gruppenform mit 6-12 Teilnehmern stattfinden muss, haben wir uns der "ASF-Kette des Fahrlehrerverbands Hamburg" angeschlossen. Auf diese Weise ist sicher gestellt, daß jeder Teilnehmer innerhalb der ihm gesetzten Frist sein Seminar absolvieren kann.
Aktuelle ASF-Termine:
Unser nächstes Seminar findet von Freitag, 17.1.25 bis Freitag, 31.1.25 in unserer Filiale in Boberg statt.
Da es nur 12 freie Plätze gibt, sichert nur eine sofortige Anmeldung einen Teilnahmeplatz.
Die Anmeldung erfolgt ab sofort in unserer Filiale in ALLERMÖHE.
Weitere Informationen:
Hier erhalten Sie ein Informationsblatt vom Fahrlehrerverband Hamburg:
Infoflyer ASF vom Fahrlehrerverband HH ➔
THEORIE-INTENSIVKURS
(Block-Unterricht; Nachmittags-Theorie)
Theorie in 7 Werktagen
Wie?
7 Tage, täglich 2 Themen (17:30 Uhr - 20:30 Uhr)
Termine?
02.12.24-05.12.24 und 09.12.24-11.12.24
13.01.25-16.01.25 und 20.01.25-22.01.25
24.02.25-27.02.25 und 03.03.25-05.03.25
12.05.25-15.05.25 und 19.05.25-21.05.25
Wo?
In unserer Filiale in Allermöhe
Anmeldungen für die Theorie-Intensivkurse werden ab sofort in jeder unserer 6 Filialen entgegengenommen.
Eine spontane Teilnahme (auch von einzelnen Themen) ist nur nach vorheriger Absprache und bei verfügbaren Plätzen möglich.
Fahrstunden anschließend zeitnah möglich.
Wir freuen uns auf euch!
FERIENKURSE
7 Tage Ferien-Intensiv-Kurs am Vormittag
Wie?
7 Tage, täglich 2 Themen (09:00 Uhr - 12:00 Uhr)
Termine?
17.03.25-21.03.25
Wo?
In unserer Filiale in Allermöhe
Anmeldungen für die Theorie-Intensivkurse werden ab sofort in jeder unserer 6 Filialen entgegengenommen.
Eine spontane Teilnahme (auch von einzelnen Themen) ist nur nach vorheriger Absprache und bei verfügbaren Plätzen möglich.
Fahrstunden anschließend zeitnah möglich.
Wir freuen uns auf euch!
NÄCHSTE MOTORRAD - THEORIE
Wie?
Motorrad-Theorie; 4 Themen in 2 Tagen
Freitag: 17:00-20:00 Uhr Thema A1 + A2
Samstag: 09:00-12:00 Uhr Thema A3+A4
Wo?
In unserer Filiale in Nettelnburg
Anmeldungen für die Motorrad-Theorie werden
ab sofort in jeder unserer 6 Filialen entgegengenommen.
Fahrstunden anschließend zeitnah möglich.
Wir freuen uns auf euch!
Termine?
- Freitag, 31.01.25 17:00-20:00 Uhr A1+A2
- Samstag, 01.02.25 09:00-12:00 Uhr A3+A4
- Freitag, 14.03.25 17:00-20:00 Uhr A1+A2
- Samstag, 15.03.25 09:00-12:00 Uhr A3+A4
- Freitag, 25.04.25 17:00-20:00 Uhr A1+A2
- Samstag, 26.04.25 09:00-12:00 Uhr A3+A4
- Freitag, 13.06.25 17:00-20:00 Uhr A1+A2
- Samstag, 14.06.25 09:00-12:00 Uhr A3+A4
Büro - Öffnungszeiten und Theorieplanung im Dezember 2024
Büro-Öffnungszeiten im Dezember 2024
23.12.2024 Büro in Allermöhe, Nettelnburg und Bergedorf geöffnet.
27.12.2024 Alle Büros geschlossen.
30.12.2024 Büro in Nettelnburg und Bergedorf geöffnet.
31.12.2024 Alle Büros geschlossen.
02.01.2025 Büro in Allermöhe und Nettelnburg geöffnet.
Vormittags-Theorie:
Im November 24 wird in Nettelnburg nur am Mittwoch (09:00-10:30 Uhr) Vormittagstheorie angeboten.
Im Dezember 24 und Januar 25 findet in Nettelnburg keine Vormittagstheorie statt.
Ab 03.02.2025 beginnt wieder die Vormittagstheorie in Nettelnburg.
Theorie-Weihnachtspause:
Vom 20.12.2024 - 05.01.2025 ist Weihnachtspause. Es findet keine Theorie statt.
Eine Übersicht, welches Thema wann in welcher Filiale stattfindet, könnt ihr hier herunterladen:
Start-Termine D/DE
Start-Termine auf Anfrage.
LAUFENDER EINSTIEG MÖGLICH!
Preis: Kostenlos bei Förderung
C/CE Theorie + Beschleunigte Grundqualifikation Berufskraftfahrer
Wann?
Start C/CE-Theorie + B Grundstoff:
02.12.2024 - 13.12.2024 (08:00 Uhr - 11:15 Uhr)
03.03.2025 - 14.03.2025 (08:00 Uhr - 11:15 Uhr)
12.05.2025 - 23.05.2025 (08:00 Uhr - 11:15 Uhr)
21.07.2025 - 01.08.2025 (08:00 Uhr - 11:15 Uhr)
Start BGQ:
04.11.2024 - 29.11.2024 (08:00 Uhr - 16:00 Uhr)
03.02.2025 - 28.02.2025 (08:00 Uhr - 16:00 Uhr)
14.04.2025 - 09.05.2025 (08:00 Uhr - 16:00 Uhr)
23.06.2025 - 18.07.2025 (08:00 Uhr - 16:00 Uhr)
Wo?
In unserer Filiale in Allermöhe, direkt am S-Bahnhof Allermöhe.
Anmeldungen für die C/CE Theorie und BGQ werden in unserer Filiale in Allermöhe Montag bis Freitag von 10:00 Uhr - 14:45 Uhr entgegengenommen oder telefonisch unter 040 - 69275278. Gerne stehen wir auch via E-Mail zur Verfügung: service@fahrschulemichaelis.de.
Bildungsgutschein bei uns einlösen
Du hast einen Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter und möchtest als LKW Fahrer bzw. LKW Fahrerin durchstarten? Die LKW Fahrschule MICHAELIS ist dein zugelassener Partner nach AZAV! Löse bei uns deinen Bildungsgutschein ein.
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LAUFENDER EINSTIEG MÖGLICH!
Preis: Kostenlos bei Förderung
Bewerbung bei der Fahrschule Michaelis
So kannst du dich bei uns bewerben:
Jetzt ganz einfach per Formular oder Mail an e.edelstein@fahrschulemichaelis.de bewerben! Falls du uns aber direkt kontaktieren willst, rufe gerne an unter 0179/4551910.
Weihnachtsdeal
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*ausgenommen B196