BKF Module (BKF Weiterbildung)

Weiterbildung nach dem  Berufskraftfahrer-
Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet
seit seit dem 10.09.2008 alle Omnibusfahrer und seit dem 10.09.2009 alle 
Lkw-Fahrer zu regelmäßigen und tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen, die dem  Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) unterliegen. Alle 5 Jahre muss der Nachweis zur Weiterbildung erfolgen, um seine Fahrerqualifikation aufrechtzuerhalten.

Wer muss die Berufskraftfahrer - Weiterbildung absolvieren?

Alle Fahrer:innen, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE (Lkws über 3,5 t zGM und deren Kombinationen) sowie D1, D1E, D oder DE (KOM mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) weiterhin gewerblich nutzen wollen.

MODULE 1–5

Inhalt und Umfang der WEITERBILDUNGEN

Die Ausbildungsdauer beträgt 35 Zeitstunden à 60 Minuten Unterricht und kann sowohl in 5 Tagen am Stück oder in 5 Ausbildungseinheiten in Form von eintägigen Seminaren über 5 Jahre verteilt erfolgen. Der Inhalt gliedert sich in 5 verschiedene Ausbildungsabschnitte auf, in denen folgende Themen vermittelt werden:

MODUL 1

Eco-Training & Assistenzsysteme

Das Modul 1 Eco-Training & Assistenzsysteme Lkw/Bus der 3.Welle deckt die Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3 nach Anlage 1 BKrFQV ab. Es zeigt dem Fahrer eine Anpassung der Fahrweise auf. Sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als auch mit Sicht auf Kraftstoffverbrauch, Verschleiß und Umweltbelastung.

MODUL 2

Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

Das Modul 2 bringt die Teilnehmenden auf den aktuellen Stand in Sachen Sozialvorschriften. Besprochen werden dabei die neuesten gesetzlichen Vorgaben, sowie praktische Hinweise zur korrekten und rechtssicheren Bedienung des Fahrtenschreibers. Die Kenntnisbereiche 2.1, 2.2, 2.3, nach Anlage 1 BKrFQV werden mit dem Modul abgedeckt

MODUL 3

Gefahrenwahrnehmung

Im Fall der Fälle ist es überaus wichtig, dass der Fahrer die Sicherheitsausstattung am Fahrzeug kennt und in Notfällen richtig reagiert. Zudem sind eine gute körperliche und geistige Verfassung enorm wichtig für alle Lkw- und Bus -Fahrer:innen. In diesem Modul werden unter anderem diese Kenntnisse erneut aufgefrischt.

MODUL 4

Schadensprävention

Fahrer:innen sollten sich im wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraft- und Personenkraftverkehrs auskennen und zu einem positiven Image des Unternehmens beitragen. Außerdem müssen sie die Sozialvorschriften und allgemeine Vorschriften für Berufskraftfahrer beherrschen.

MODUL 5

Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Das Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast Lkw/Bus der 3.Welle deckt die Kenntnisbereiche 1.4, 1.5, 1.6 nach Anlage 1 BKrFQV ab. Es hilft den Fahrer:innen die Sicherheit der Ladung oder der Fahrgäste unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und der richtigen Benutzung des Kraftfahrzeugs zu gewährleisten.

Wir passen uns Ihrem Berufsalltag an!

Die Modultermine bieten wir sowohl samstags als auch innerhalb von Modul-Wochenkursen an. Für Unternehmen können wir gerne auch zusätzliche Gruppentermine und Inhouse-Schulungen arrangieren.

Gemeinsam finden wir eine individuelle Lösung, die für Sie und Ihre Fahrer:innen am besten passt.

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