Beschleunigte Grundqualifikation

Das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet seit dem 10.09.2008 alle Busfahrer:innen und seit dem 10.09.2009 alle Lkw-Fahrer:innen dazu, die sogenannte "beschleunigte Grundqualifikation" zu erlangen, wenn sie als Berufskraftfahrer tätig sein möchten. Hierfür muss ein 140-stündiger Kurs inklusive praktischer Inhalte und einer IHK-Prüfung absolviert werden.

Unsere erfahrenen Dozenten bringen dir alle notwendigen Kenntnisse bei, damit du die Prüfung mit Bravour bestehen und schnell in den Job als Lkw- oder Busfahrer:in starten kannst.

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