Der Basiskurs ist vorgeschriebene Basisschulung für alle Gefahrgutfahrer:innen. Um den ADR-Schein zu erhalten, muss gemäß dem ADR – Gefahrgutrecht jeder, der Fahrzeuge zur Beförderung von Tanks oder zum Transport von Gefahrgütern als Stückgut und Schüttgut führt, eine Schulung gemäß den Vorschriften der ADR / GGVSEB (ehemals GGVSE) absolvieren. Für diese Schulung wird nach erfolgreich absolviertem Lehrgang mit schriftlicher Prüfung (IHK) eine ADR - Bescheinigung ausgestellt. Diese ist zeitlich befristet auf 5 Jahre und berechtigt dazu, Gefahrguttransporte für Stück- und Schüttgut (mit Ausnahme der Klassen 1 und 7) durchzuführen.
Wer Tanklastfahrzeuge steuern möchte, benötigt zusätzlich zum ADR-Schein den Aufbaukurs Tank. Die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung mit abschließender IHK-Prüfung und ADR-Schulungsbescheinigung berechtigt dazu, Tankfahrzeuge gem. den Gefahrgutvorschriften für die Straße zu führen.
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