ANTWORTEN auf deine Fragen
Anhängerführerschein Klasse BE
Was ist der Amtsantrag, wofür brauche ich den und wie wird der gemacht?
Der Amtsantrag ist der Führerscheinantrag, der bei der Behörde gestellt wird. In Hamburg ist das der LBV (Landesbetrieb Verkehr). Die Behörde überprüft, ob alle Kriterien erfüllt sind um eine Führerschein erteilt zu bekommen oder ob es irgendwelche Dinge gibt, die die Erteilung ausschließen. Wenn ein Führerschein erteilt werden kann, wir der Führerschein bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben und zeitgleich dem TÜV ein Prüfauftrag erteilt.
Für den Amtsantrag beim LBV benötigen die Antragstellenden einen aktuellen Sehtest, einen Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs sowie ein biometrisches Foto und einen gültigen Ausweis bzw. Reisepass und Meldebestätigung.
Wer einen Erweiterungsantrag stellt und seinen Führerschein vor 2015 gemacht hat, muß diesen Erste-Hilfe-Kurs neu besuchen, da die bis 2014 zu besuchenden ‘lebensrettenden Sofortmaßnahmen`eine Unterrichtseinheit weniger hatten als seit der Reform 2015 erforderlich sind. Alle, die diesen ’neuen’ 9 UE umfassenden Kurs bereits besucht haben, können die damals erhaltene Bescheinigung einreichen, auch wenn sie bereits mehrere Jahre alt ist. Selbstverständlich ist ein regelmäßiges Auffrischen sinnvoll – aber eben tatsächlich nicht erforderlich, wenn die alte Bescheinigung noch vorhanden ist.
Da die Bearbeitung der Anträge mehrere Wochen dauert, ist es vorteilhaft, die Unterlagen bereits mit oder sogar vor der Anmeldung bei der Fahrschule zusammenzutragen um die Anträge schnellstmöglich stellen zu können.
Außerdem ist für die Antragstellung wichtig, ob die Führerscheinbewerber ihren Hauptwohnsitz in Hamburg oder einem anderen Bundesland haben:
Für alle, deren Meldeadresse in Hamburg ist, wird der Amtsantrag bequem durch die Fahrschule gestellt, daher müssen die erforderlichen Unterlagen bei uns abgegeben und der Antrag in unserem Büro unterschrieben werden. Alle mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland müssen ihren Antrag bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde selber stellen und erhalten von uns die dafür erforderlichen Formulare.
Die Führerscheinprüfung muß deutschlandweit am Wohnort stattfinden, mögliche Optionen sind daher hier beispielsweise bei einem Wohnort in Reinbek/Wentorf die praktische Fahrausbildung in Hamburg, die Antragstellung und Prüfungsfahrt dann aber über den TÜV Nord in Wentorf oder bei Arbeit/Schule in Hamburg auch die Antragstellung bei der jeweiligen Landesbehörde mit Bitte auf Prüfauftrag für Hamburg.
Wir helfen und beraten in diesen Fällen gern bei der Antragstellung, können sie aber nicht komplett übernehmen.
Was ist eine Ausbildungsbescheinigung?
Die Ausbildungsbescheinigung wird für dich immer dann wichtig und sichtbar, wenn du die Fahrschule wechselst. Für uns ist sie aber jederzeit ein elementarer Bestandteil unserer Arbeit.
Jede besuchte Theoriestunde und auch jede praktische Fahrstunde wird im System in deinem persönlichen Ausbildungsnachweis erfasst. Ausgedruckt listet diese Ausbildungsbescheinigung dann ganz genau auf, wie der Stand deiner Ausbildung ist, also wann welche Theoriestunde besucht wurde und auch, wann welche Art Fahrstunde absolviert wurde.
Sobald du für eine Prüfung gemeldet wirst, bestätigt deine Fahrschule dem TÜV elektronisch im System, dass alle erforderlichen Stunden absolviert wurden. Übrigens: Wenn diese Bestätigung, dass die Ausbildung abgeschlossen ist, nicht vorliegt, lehnt der TÜV die Durchführung der Prüfung ab.
Bei einem Fahrschulwechsel bekommst du die Ausbildungsbescheinigung ausgedruckt und von der Fahrschulleitung unterschrieben. Deine neue Fahrschule braucht diese Bescheinigung zwingend, um dich weiter ausbilden zu können ohne dass du alles noch mal machen musst.
Warteliste Fahrstunden: Wie lange dauert es denn bis ich Fahren kann?
Das ist tatsächlich dynamisch und variiert von Woche zu Woche. Außerdem hängt es auch ein bisschen von dir ab: Wenn du nur bei einem bestimmten Fahrlehrer fahren willst und auch nur zu einer bestimmten Uhrzeit an einem einzigen Tag kannst, dauert es selbstverständlich deutlich länger bis wir das ermöglichen können als wenn du komplett flexibel bist, z.B auch vormittags Zeit hast und wir dich allen Fahrlehrer.innen in allen 5 Filialen zuteilen dürfen. Also: je geringer deine Vorgaben sind, desto schneller bekommst du Fahrstunden.
Bist du einmal zugeteilt, ist das dein Fahrlehrer bzw. deine Fahrlehrerin bis zum Ende der Ausbildung. Fahrlehrerwechsel sind zwar jederzeit möglich, aber immer mit Wartezeiten verbunden und sollten nur dann vorgenommen werden, wenn es einfach nicht passt zwischen euch.
Da die Fahrlehrer meistens immer schon für die nächsten 1-2 Wochen im Voraus planen, ist es nur in Ausnahmefällen möglich, direkt in den Folgetagen nach Wartelistenaufnahme bereits die erste Fahrstunde zu bekommen. Wir sind aber ein Team aus 20 Fahrlehrer:innen, daher ist die Wartezeit kurz auch wenn die Warteliste lang aussehen sollte.
Bei Fahrstunden für die Motorradausbildung gilt:
Die praktische Motorradausbildung hat Saisonbetrieb, daher vergeben wir hier bevorzugt Fahrstunden an Schüler:innen, die die Theorie-Unterrichtsstunden bereits nahezu vollständig absolviert haben. Melde dich rechtzeitig, damit wir dich zu Saisonbeginn direkt einplanen können. Zum Saisonende bekommen nur noch die Fahrschüler:innen auch Fahrstunden, die die Ausbildung noch vor Ende der Saison beenden können, damit möglichst nicht nach der Winterpause wieder fast bei Null angefangen werden muss. Das mag zwar auf den ersten Blick ärgerlich sein, spart dir aber Zeit und Geld.
Wie lange braucht man bis man den Führerschein hat?
Das ist schwierig zu sagen. Es kommt nämlich ganz darauf an, wie engagiert und zeitlich flexibel du bist.
Wir bieten in den Hamburger Schulferien vormittags und außerhalb der Ferien auch abends regelmäßig Theorie-Intensivkurse an, bei denen du alle Theoriethemen, die du für Klasse B brauchst, innerhalb von 7 Werktagen absolvieren kannst.
Im normalen Rhythmus brauchst du für die Theoriestunden ca. 3 Wochen, wenn du regelmäßig jeden Abend zum Theorieunterricht kommst.
Auch bei den Fahrstunden hängt es davon ab, wie flexibel du bist. Wenn du nur zu ganz bestimmten Uhrzeiten und auch nur an wenigen Tagen pro Woche Zeit für Fahrstunden hast, wird es natürlich schwieriger, regelmäßig 2 Unterrichtseinheiten pro Woche zu terminieren als wenn du quasi immer Zeit hast.
In der Regel schaffen unsere Schüler:innen ihren Führerschein innerhalb von 3-6 Monaten, je nachdem wie sehr sie sich reinhängen. Manchmal kommt einfach auch das Leben und die Schule dazwischen und es dauert länger.
Müssen die Unterlagen (Sehtest, 1.Hilfe, Passfoto, Ausweis) schon bei der Anmeldung mitgebracht werden?
Deinen Ausweis brauchen wir für die Anmeldung bei uns, alles andere MUSS nicht sofort dabei sein – aber je schneller der Amtsantrag gestellt wird, desto früher liegt dem TÜV der Prüfauftrag vor – und erst ab dem Moment können wir dich zur theoretischen Prüfung anmelden. Daher ist es in deinem eigenen Sinne, die Unterlagen für den Amtsantrag so schnell wie möglich zusammenzutragen und den Antrag zu stellen.
Ausbildungsablauf
Ab wann kann ich mit den Theoriestunden anfangen?
Sobald du bei uns den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, kannst du direkt mit deiner Ausbildung bei uns anfangen. Du kannst dich also wirklich direkt nach der Unterschrift in den Theorieunterricht setzen wenn du möchtest.
Du kannst übrigens komplett frei wählen, in welcher unserer Filialen du den Theorieunterricht besuchen möchtest und auch gerne immer zwischen den Filialen hin-und-her springen. Wann welches Thema wo angeboten wird, findest du auf unserer Webseite.
Wichtig ist nur, dass du maximal 2 Themen pro Tag besuchen darfst (mehr dürfen wir dir gemäß Fahrlehrergesetz nicht anerkennen) und dir möglichst jedes Thema anhörst. Die klassenspezifischen Themen B1 und B2 MÜSSEN auf jeden Fall besucht werden. Bei den anderen Themen gilt: Es darf zwar auch ein Thema doppelt dabei sein und dafür ein anderes fehlen – aber erstens ist es doch langweilig und öde sich 2x das gleiche anzuhören und zweitens lernst du im theoretischen Unterricht auch für die praktischen Stunden.
Wir bieten mehrmals im Jahr Theorie-Intensivkurse, bei denen alle 14 Unterrichtseinheiten innerhalb von 7 Werktagen angeboten werden. Solltest du daran Interesse haben, melde dich bitte rechtzeitig in einem unserer Büros für deinen Wunschkurs an. Diese Kurse haben nämlich begrenzte Plätze und sind heiß begehrt.
Was ist eine Ausbildungsbescheinigung?
Die Ausbildungsbescheinigung wird für dich immer dann wichtig und sichtbar, wenn du die Fahrschule wechselst. Für uns ist sie aber jederzeit ein elementarer Bestandteil unserer Arbeit.
Jede besuchte Theoriestunde und auch jede praktische Fahrstunde wird im System in deinem persönlichen Ausbildungsnachweis erfasst. Ausgedruckt listet diese Ausbildungsbescheinigung dann ganz genau auf, wie der Stand deiner Ausbildung ist, also wann welche Theoriestunde besucht wurde und auch, wann welche Art Fahrstunde absolviert wurde.
Sobald du für eine Prüfung gemeldet wirst, bestätigt deine Fahrschule dem TÜV elektronisch im System, dass alle erforderlichen Stunden absolviert wurden. Übrigens: Wenn diese Bestätigung, dass die Ausbildung abgeschlossen ist, nicht vorliegt, lehnt der TÜV die Durchführung der Prüfung ab.
Bei einem Fahrschulwechsel bekommst du die Ausbildungsbescheinigung ausgedruckt und von der Fahrschulleitung unterschrieben. Deine neue Fahrschule braucht diese Bescheinigung zwingend, um dich weiter ausbilden zu können ohne dass du alles noch mal machen musst.
Wann verfallen Theoriestunden?
Das Gute vorweg: Auch wenn der Amtsantrag abläuft und die Theorieprüfung damit verfällt, müssen die Theoriestunden nicht erneut besucht werden.
Wichtig ist, dass ihr euch unbedingt bei jeder Teilnahme in die ausgelegte Liste eintragt und unterschreibt – denn diese Liste ist die Grundlage für alles, was wir in unser System übernehmen. Nur wer dort in der Liste unterschrieben hat, war anwesend. Diese Listen bewahren wir auch auf, falls also eine besuchte Stunde im System fehlen sollte, können wir nachschlagen, ob ihr auf der Liste steht. also unbedingt selber aufschreiben, wann und wo ihr den Theorieunterricht besucht habt.
Und nun die schlechte Nachricht: Bei Theoriestunden in der Fahrschule liegt die Gültigkeit bei zwei Jahren. Grund dafür ist § 16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dort heißt es, dass zwischen dem Abschluss der theoretischen Ausbildung und der theoretischen Prüfung nicht mehr als zwei Jahre liegen dürfen.
Also maximal 2 Jahre nach der letzten Theoriestunde müsst ihr die Theorieprüfung bestanden haben – ansonsten muß der theoretische Unterricht noch mal besucht werden.
Wann kommen neue Theoriefragen?
In der Regel wird der Fragenkatalog der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung immer am 01.04 und am 01.10 aktualisiert.
Um nicht in der Prüfung mit unbekannten Fragen konfrontiert zu werden, sollten alle Schüler:innen die Lernapp regelmäßig aktualisieren, um auch die neuen Fragen rechtzeitig zu lernen. Wir können darauf leider nur immer wieder hinweisen, das Aktualisieren der App kann aber keiner für euch übernehmen, also achtet bitte unbedingt auf die erhältlichen Updates in eurem Appstore und aktualisiert eure Lernapp sobald ein Update verfügbar ist.
Wann kann/soll ich die Fahrschule wechseln?
Bei Problemen oder Sorgen sollte das Büro dein erster Ansprechpartner sein, falls das nicht weiterhilft, wende dich an die Geschäftsleitung der Fahrschule. Vieles kann durch Gespräche und Hilfe suchen schon geklärt werden – auch die Fahrschulleitung kann nur Probleme lösen, von denen sie weiß.
Wenn du dich aber bei deiner Fahrschule unwohl fühlst, du der Meinung bist, du kommst mit deinen Sorgen nicht weiter und/oder wirst nicht ernst genommen und es gibt auch keine Möglichkeit die Filiale oder deinen Fahrlehrer zu wechseln (oder das hat bereits stattgefunden und nicht weitergeholfen), kann ein Fahrschulwechsel die beste Lösung sein.
Bei einem kompletten Fahrschulwechsel kommen zusätzliche Kosten durch den Wechsel auf dich zu, daher raten wir dazu, nicht vorschnell zu wechseln sondern die Probleme anzusprechen und zu gucken, ob sie nicht doch gelöst werden können.
Deine alte Fahrschule muß dir bei deiner Kündigung einen Ausbildungsnachweis ausstellen – den benötigt die neue Fahrschule zwingend, um zu sehen, wie weit deine Ausbildung fortgeschritten ist und was noch fehlt.
Das richtige Vorgehen wäre also, alles mit der neuen Fahrschule zu besprechen, anschließend den Ausbildungsvertrag mit deiner bisherigen Fahrschule zu kündigen, von ihnen den Ausbildungsnachweis ausgehändigt zu bekommen und damit dann zur neuen Fahrschule zu gehen um dich anzumelden.
Nach Vertragsunterzeichnung muß die neue Fahrschule den Fahrschulwechsel dann noch beim TÜV anzeigen und beantragen, dass du ihnen im System zugeordnet wirst. Erst wenn das abgeschlossen ist, kann die neue Fahrschule dir Prüfungstermine buchen.
Fahrschule Michaelis
Wer zahlt eigentlich, wenn ich in der Fahrstunde einen Unfall baue?
Durch deinen Ausbildungsvertrag bist du bei uns versichert. Daher geht ein durch dich verschuldeter Unfall auf uns. Und bevor es überhaupt zu einem Unfall kommt, sitzt neben dir ja auch immer noch dein Fahrlehrer oder deine Fahrlehrerin, die wie ein Schutzengel rechtzeitig eingreifen um Schlimmeres zu verhindern. Falls dann doch mal was passiert – Egal ob Blechschaden oder mehr, die Kosten werden von unserer Versicherung getragen. Wenn du gar nichts dafür kannst und der Unfallgegner schuld ist, ist selbstverständlich seine Versicherung diejenige, die die Kosten tragen muß.
Das mit der Versicherung ist aber auch der Grund, warum Begleitpersonen (Freunde, Eltern, Kinder) nicht mitfahren dürfen: Im Schadenfall wären die nämlich nicht mitversichert.
Warum ist Fahrschule eigentlich so teuer?
Jede Fahrschule hat hohe laufende Kosten für die Fahrschulautos, aber auch für Benzin, Versicherungen, Steuern, Reparaturen etc. und die Fahrlehrer wollen ja auch bezahlt werden. Die Preise für Fahrstunden und auch der Grundbetrag sind tatsächlich in den allermeisten Fahrschulen (auch bei uns!) eher so knapp kalkuliert, dass sie kostendeckend sind und maximal ein geringer Gewinn für Rücklagen erwirtschaftet wird. Kleinere Unfälle beispielsweise gehören bei uns zum Berufsrisiko und es muß niemand plötzlich mehr zahlen, wenn er in der Fahrstunde versehentlich beim Einparken eine Delle oder einen fetter Kratzer am Auto verursacht hat.
Man kann mit einer Fahrschule nicht das große Geld verdienen, daher ist das Betreiben einer Fahrschule eine Aufgabe, die mit Herzblut und Leidenschaft ausgeübt wird, aus Liebe zu dem Beruf.
Alle Fahrschulinhaber sind übrigens selber Fahrlehrer und eine Fahrschule darf auch nur das schulen, was der Inhaber selber ausbilden darf.
Wir versichern euch, dass ihr bei uns keine Fahrstunde zu viel macht und wir unsere Preise fair und verantwortungsbewusst kalkulieren.
Wann kann/soll ich die Fahrschule wechseln?
Bei Problemen oder Sorgen sollte das Büro dein erster Ansprechpartner sein, falls das nicht weiterhilft, wende dich an die Geschäftsleitung der Fahrschule. Vieles kann durch Gespräche und Hilfe suchen schon geklärt werden – auch die Fahrschulleitung kann nur Probleme lösen, von denen sie weiß.
Wenn du dich aber bei deiner Fahrschule unwohl fühlst, du der Meinung bist, du kommst mit deinen Sorgen nicht weiter und/oder wirst nicht ernst genommen und es gibt auch keine Möglichkeit die Filiale oder deinen Fahrlehrer zu wechseln (oder das hat bereits stattgefunden und nicht weitergeholfen), kann ein Fahrschulwechsel die beste Lösung sein.
Bei einem kompletten Fahrschulwechsel kommen zusätzliche Kosten durch den Wechsel auf dich zu, daher raten wir dazu, nicht vorschnell zu wechseln sondern die Probleme anzusprechen und zu gucken, ob sie nicht doch gelöst werden können.
Deine alte Fahrschule muß dir bei deiner Kündigung einen Ausbildungsnachweis ausstellen – den benötigt die neue Fahrschule zwingend, um zu sehen, wie weit deine Ausbildung fortgeschritten ist und was noch fehlt.
Das richtige Vorgehen wäre also, alles mit der neuen Fahrschule zu besprechen, anschließend den Ausbildungsvertrag mit deiner bisherigen Fahrschule zu kündigen, von ihnen den Ausbildungsnachweis ausgehändigt zu bekommen und damit dann zur neuen Fahrschule zu gehen um dich anzumelden.
Nach Vertragsunterzeichnung muß die neue Fahrschule den Fahrschulwechsel dann noch beim TÜV anzeigen und beantragen, dass du ihnen im System zugeordnet wirst. Erst wenn das abgeschlossen ist, kann die neue Fahrschule dir Prüfungstermine buchen.
Was sind die Voraussetzungen für eine schnelle Intensivausbildung?
Wir bieten dir die Option, den Führerschein im Eiltempo zu machen. Hierbei bedarf es vorab allerdings ein wenig Koordination und Planung sowie zeitliche Flexibilität bei den Führerscheinanwärtern, um eine Führerscheinausbildung innerhalb kürzester Zeit zu ermöglichen.
Nach der Anmeldung bei uns sollte der Führerscheinantrag bei der Behörde schnellstmöglich eingereicht werden, da die Bearbeitung 4 bis 6 Wochen dauern kann. Für eine Intensivausbildung ist es daher wichtig, dass alle notwendigen Unterlagen für den Führerscheinantrag bereits bei der Fahrschulanmeldung vollständig sind.
Eine Fahrerlaubnisprüfung kann erst nach Antragsbearbeitung der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden!
Bei Interesse setze dich bitte rechtzeitig vor Beginn deiner Führerscheinausbildung mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam mit dir und deinem Fahrlehrer einen individuellen Zeitplan für dich erstellen können.
Wie lange hab ich Zeit für den Führerschein?
Bei LBV und TÜV ist es so, dass es ein Zeitlimit gibt. Dieses Zeitfenster beginnt ab dem Moment, wo der LBV deinen Antrag bearbeitet und den Prüfauftrag an den TÜV übermittelt hat, also ab den Zeitpunkt, wo du frühestens eine Prüfung beantragen kannst. Du hast dann EIN JAHR Zeit, um deine theoretische Fahrerlaubnisprüfung zu bestehen. Nach jeder durchgefallenen Prüfung wirst du für 2 Wochen gesperrt, ehe du es erneut versuchen kannst. Schaffst du es innerhalb dieses einen Jahres nicht, die Prüfung zu bestehen, musst du einen erneuten Antrag beim LBV stellen.
Sobald du deine Theorieprüfung aber bestanden hast, hast du erneut ein ganzes Jahr Zeit für das Bestehen der praktischen Prüfung. Wenn du die praktische Prüfung innerhalb dieses Jahres nicht schaffen solltest, musst du auch hier einen erneuten Antrag beim LBV stellen und in diesem Fall auch die Theorieprüfung wiederholen.
Bei allen Klassen, wo keine Theorieprüfung erforderlich ist (BE, Aufstiege A), hast du ab Antragsbearbeitung nur ein Jahr Zeit um die Prüfung zu bestehen.
Bei uns als Fahrschule kannst du loslegen und den Theorieunterricht besuchen, sobald du den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast – auch wenn du noch keinen Antrag beim LBV gestellt hast. Wenn du aber lange nichts mehr gemacht hast, also schon mehrere Wochen/Monate keine Theorie besucht, keine Fahrstunden genommen hast und dich auch sonst nicht gemeldet hast und auch dein Antrag abgelaufen ist oder nie einer gestellt wurde, wirst du bei uns irgendwann archiviert. Falls du dann vorbeikommst und weitermachen willst, wird eine Reaktivierungsgebühr fällig.
Fahrstunden
Wer zahlt eigentlich, wenn ich in der Fahrstunde einen Unfall baue?
Durch deinen Ausbildungsvertrag bist du bei uns versichert. Daher geht ein durch dich verschuldeter Unfall auf uns. Und bevor es überhaupt zu einem Unfall kommt, sitzt neben dir ja auch immer noch dein Fahrlehrer oder deine Fahrlehrerin, die wie ein Schutzengel rechtzeitig eingreifen um Schlimmeres zu verhindern. Falls dann doch mal was passiert – Egal ob Blechschaden oder mehr, die Kosten werden von unserer Versicherung getragen. Wenn du gar nichts dafür kannst und der Unfallgegner schuld ist, ist selbstverständlich seine Versicherung diejenige, die die Kosten tragen muß.
Das mit der Versicherung ist aber auch der Grund, warum Begleitpersonen (Freunde, Eltern, Kinder) nicht mitfahren dürfen: Im Schadenfall wären die nämlich nicht mitversichert.
Gibt es bei der Motorradausbildung eine Kleidungsvorschrift?
Wir wollen, dass du bei uns sicher fährst.
Daher findet die praktische Ausbildung (also die Fahrstunden) in den Zweiradklassen bei uns AUSNAHMSLOS in kompletter Schutzausrüstung statt. Dies gilt auch für die Ausbildung B196!
Wenn eure Schutzausrüstung unvollständig ist, findet die Fahrstunde NICHT statt und es wird eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
Übrigens: Auch der TÜV wird die praktische Prüfung ohne vollständige Schutzausrüstung ablehnen, sie euch aber in Rechnung stellen.
Du brauchst:
- einen passenden Integral- oder Klapphelm
- Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose mit Protektoren
- eng anliegende Motorradjacke mit Protektoren
- Rückenprotektor, entweder separat oder in die Jacke zu integrieren
Bei der Anschaffung der Schutzkleidung sollte aus Sicherheitsgründen darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.
Was sind die Voraussetzungen für eine schnelle Intensivausbildung?
Wir bieten dir die Option, den Führerschein im Eiltempo zu machen. Hierbei bedarf es vorab allerdings ein wenig Koordination und Planung sowie zeitliche Flexibilität bei den Führerscheinanwärtern, um eine Führerscheinausbildung innerhalb kürzester Zeit zu ermöglichen.
Nach der Anmeldung bei uns sollte der Führerscheinantrag bei der Behörde schnellstmöglich eingereicht werden, da die Bearbeitung 4 bis 6 Wochen dauern kann. Für eine Intensivausbildung ist es daher wichtig, dass alle notwendigen Unterlagen für den Führerscheinantrag bereits bei der Fahrschulanmeldung vollständig sind.
Eine Fahrerlaubnisprüfung kann erst nach Antragsbearbeitung der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden!
Bei Interesse setze dich bitte rechtzeitig vor Beginn deiner Führerscheinausbildung mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam mit dir und deinem Fahrlehrer einen individuellen Zeitplan für dich erstellen können.
Warteliste Fahrstunden: Wie lange dauert es denn bis ich Fahren kann?
Das ist tatsächlich dynamisch und variiert von Woche zu Woche. Außerdem hängt es auch ein bisschen von dir ab: Wenn du nur bei einem bestimmten Fahrlehrer fahren willst und auch nur zu einer bestimmten Uhrzeit an einem einzigen Tag kannst, dauert es selbstverständlich deutlich länger bis wir das ermöglichen können als wenn du komplett flexibel bist, z.B auch vormittags Zeit hast und wir dich allen Fahrlehrer.innen in allen 5 Filialen zuteilen dürfen. Also: je geringer deine Vorgaben sind, desto schneller bekommst du Fahrstunden.
Bist du einmal zugeteilt, ist das dein Fahrlehrer bzw. deine Fahrlehrerin bis zum Ende der Ausbildung. Fahrlehrerwechsel sind zwar jederzeit möglich, aber immer mit Wartezeiten verbunden und sollten nur dann vorgenommen werden, wenn es einfach nicht passt zwischen euch.
Da die Fahrlehrer meistens immer schon für die nächsten 1-2 Wochen im Voraus planen, ist es nur in Ausnahmefällen möglich, direkt in den Folgetagen nach Wartelistenaufnahme bereits die erste Fahrstunde zu bekommen. Wir sind aber ein Team aus 20 Fahrlehrer:innen, daher ist die Wartezeit kurz auch wenn die Warteliste lang aussehen sollte.
Bei Fahrstunden für die Motorradausbildung gilt:
Die praktische Motorradausbildung hat Saisonbetrieb, daher vergeben wir hier bevorzugt Fahrstunden an Schüler:innen, die die Theorie-Unterrichtsstunden bereits nahezu vollständig absolviert haben. Melde dich rechtzeitig, damit wir dich zu Saisonbeginn direkt einplanen können. Zum Saisonende bekommen nur noch die Fahrschüler:innen auch Fahrstunden, die die Ausbildung noch vor Ende der Saison beenden können, damit möglichst nicht nach der Winterpause wieder fast bei Null angefangen werden muss. Das mag zwar auf den ersten Blick ärgerlich sein, spart dir aber Zeit und Geld.
Kann ich sofort mit allem anfangen? (Fahrstunden/Theorie parallel)
Um Fahrstunden zu nehmen, musst du einfach nur im Büro vorbeikommen und dich auf die Warteliste aufnehmen lassen. Da fragen wir dann schon ab, ob du einen bestimmten Fahrlehrer oder eine Fahrlehrerin haben möchtest, wann du fahren kannst und von welchen Filialen aus du starten kannst.
Du kannst dich auch schon direkt nachdem du den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast schon auf die Warteliste setzen lassen.
Wir empfehlen dir jedoch, vor der ersten Fahrstunde bereits einige Theoriestunden besucht zu haben und auch schon mit der App gelernt zu haben – dann verbringst du die ersten Fahrstunden nämlich nicht damit, die Verkehrszeichen und -regeln zu lernen sondern kannst dich auf das Fahren lernen konzentrieren.
Es ist übrigens in der Ausbildungsordnung vorgesehen, dass die praktische Ausbildung 6 Wochen nach der letzten Theoriestunde begonnen haben MUSS. Sag also bitte rechtzeitig im Büro Bescheid, damit wir dich auf unsere Warteliste setzen, aus der die Schüler:innen in die Autos verteilt werden.
Führerschein
Ab wann kann ich mit den Theoriestunden anfangen?
Sobald du bei uns den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, kannst du direkt mit deiner Ausbildung bei uns anfangen. Du kannst dich also wirklich direkt nach der Unterschrift in den Theorieunterricht setzen wenn du möchtest.
Du kannst übrigens komplett frei wählen, in welcher unserer Filialen du den Theorieunterricht besuchen möchtest und auch gerne immer zwischen den Filialen hin-und-her springen. Wann welches Thema wo angeboten wird, findest du auf unserer Webseite.
Wichtig ist nur, dass du maximal 2 Themen pro Tag besuchen darfst (mehr dürfen wir dir gemäß Fahrlehrergesetz nicht anerkennen) und dir möglichst jedes Thema anhörst. Die klassenspezifischen Themen B1 und B2 MÜSSEN auf jeden Fall besucht werden. Bei den anderen Themen gilt: Es darf zwar auch ein Thema doppelt dabei sein und dafür ein anderes fehlen – aber erstens ist es doch langweilig und öde sich 2x das gleiche anzuhören und zweitens lernst du im theoretischen Unterricht auch für die praktischen Stunden.
Wir bieten mehrmals im Jahr Theorie-Intensivkurse, bei denen alle 14 Unterrichtseinheiten innerhalb von 7 Werktagen angeboten werden. Solltest du daran Interesse haben, melde dich bitte rechtzeitig in einem unserer Büros für deinen Wunschkurs an. Diese Kurse haben nämlich begrenzte Plätze und sind heiß begehrt.
Was ist eine Ausbildungsbescheinigung?
Die Ausbildungsbescheinigung wird für dich immer dann wichtig und sichtbar, wenn du die Fahrschule wechselst. Für uns ist sie aber jederzeit ein elementarer Bestandteil unserer Arbeit.
Jede besuchte Theoriestunde und auch jede praktische Fahrstunde wird im System in deinem persönlichen Ausbildungsnachweis erfasst. Ausgedruckt listet diese Ausbildungsbescheinigung dann ganz genau auf, wie der Stand deiner Ausbildung ist, also wann welche Theoriestunde besucht wurde und auch, wann welche Art Fahrstunde absolviert wurde.
Sobald du für eine Prüfung gemeldet wirst, bestätigt deine Fahrschule dem TÜV elektronisch im System, dass alle erforderlichen Stunden absolviert wurden. Übrigens: Wenn diese Bestätigung, dass die Ausbildung abgeschlossen ist, nicht vorliegt, lehnt der TÜV die Durchführung der Prüfung ab.
Bei einem Fahrschulwechsel bekommst du die Ausbildungsbescheinigung ausgedruckt und von der Fahrschulleitung unterschrieben. Deine neue Fahrschule braucht diese Bescheinigung zwingend, um dich weiter ausbilden zu können ohne dass du alles noch mal machen musst.
Warum ist Fahrschule eigentlich so teuer?
Jede Fahrschule hat hohe laufende Kosten für die Fahrschulautos, aber auch für Benzin, Versicherungen, Steuern, Reparaturen etc. und die Fahrlehrer wollen ja auch bezahlt werden. Die Preise für Fahrstunden und auch der Grundbetrag sind tatsächlich in den allermeisten Fahrschulen (auch bei uns!) eher so knapp kalkuliert, dass sie kostendeckend sind und maximal ein geringer Gewinn für Rücklagen erwirtschaftet wird. Kleinere Unfälle beispielsweise gehören bei uns zum Berufsrisiko und es muß niemand plötzlich mehr zahlen, wenn er in der Fahrstunde versehentlich beim Einparken eine Delle oder einen fetter Kratzer am Auto verursacht hat.
Man kann mit einer Fahrschule nicht das große Geld verdienen, daher ist das Betreiben einer Fahrschule eine Aufgabe, die mit Herzblut und Leidenschaft ausgeübt wird, aus Liebe zu dem Beruf.
Alle Fahrschulinhaber sind übrigens selber Fahrlehrer und eine Fahrschule darf auch nur das schulen, was der Inhaber selber ausbilden darf.
Wir versichern euch, dass ihr bei uns keine Fahrstunde zu viel macht und wir unsere Preise fair und verantwortungsbewusst kalkulieren.
Wann verfallen Theoriestunden?
Das Gute vorweg: Auch wenn der Amtsantrag abläuft und die Theorieprüfung damit verfällt, müssen die Theoriestunden nicht erneut besucht werden.
Wichtig ist, dass ihr euch unbedingt bei jeder Teilnahme in die ausgelegte Liste eintragt und unterschreibt – denn diese Liste ist die Grundlage für alles, was wir in unser System übernehmen. Nur wer dort in der Liste unterschrieben hat, war anwesend. Diese Listen bewahren wir auch auf, falls also eine besuchte Stunde im System fehlen sollte, können wir nachschlagen, ob ihr auf der Liste steht. also unbedingt selber aufschreiben, wann und wo ihr den Theorieunterricht besucht habt.
Und nun die schlechte Nachricht: Bei Theoriestunden in der Fahrschule liegt die Gültigkeit bei zwei Jahren. Grund dafür ist § 16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dort heißt es, dass zwischen dem Abschluss der theoretischen Ausbildung und der theoretischen Prüfung nicht mehr als zwei Jahre liegen dürfen.
Also maximal 2 Jahre nach der letzten Theoriestunde müsst ihr die Theorieprüfung bestanden haben – ansonsten muß der theoretische Unterricht noch mal besucht werden.
Wann kommen neue Theoriefragen?
In der Regel wird der Fragenkatalog der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung immer am 01.04 und am 01.10 aktualisiert.
Um nicht in der Prüfung mit unbekannten Fragen konfrontiert zu werden, sollten alle Schüler:innen die Lernapp regelmäßig aktualisieren, um auch die neuen Fragen rechtzeitig zu lernen. Wir können darauf leider nur immer wieder hinweisen, das Aktualisieren der App kann aber keiner für euch übernehmen, also achtet bitte unbedingt auf die erhältlichen Updates in eurem Appstore und aktualisiert eure Lernapp sobald ein Update verfügbar ist.
Führerscheinklassen
Können alle Fahrlehrer alles fahren? (Sprich Lkw, Motorrad, Pkw…)
Alle Fahrlehrer:innen können auf jeden Fall die Klassen B und BE fahren und ausbilden. Also PKW und Anhänger.
Manche unserer Fahrlehrer:innen haben auch einen A- und/oder C/CE und/oder D-Führerschein, können also auch Motorrad und/oder LKW und/oder Bus fahren. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie das auch ausbilden dürfen. Um eine andere Führerscheinklasse ausbilden zu dürfen, braucht man neben dem Führerschein für die auszubildende Klasse auch noch eine Ausbildungserlaubnis, also eine Fahrlehrer-Zusatzausbildung für die entsprechende Klasse.
Wir haben aber mehrere Fahrlehrer die Motorrad ausbilden dürfen und auch mehrere mit der Fahrlehrer-Erlaubnis für LKW und Bus.
Wie alt muss ich mindestens sein, um mich bei euch anzumelden?
Kommt drauf an – Jede Führerscheinklasse hat ein Mindestalter. Der Antrag beim LBV kann jeweils 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden, eine Theorieprüfung kann 3 Monate und eine praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Eine Anmeldung bei uns macht in der Regel daher frühestens ab ca 8-9 Monate vor Erreichen des Mindestalters Sinn.
Die früheste Fahrerlaubnis, die man bei uns erwerben kann, ist AM mit 15 Jahren, daher ist 14 dafür das Mindestalter. Alle unter 18 brauchen aber auf jeden Fall eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Führerscheinkosten
Warum ist Fahrschule eigentlich so teuer?
Jede Fahrschule hat hohe laufende Kosten für die Fahrschulautos, aber auch für Benzin, Versicherungen, Steuern, Reparaturen etc. und die Fahrlehrer wollen ja auch bezahlt werden. Die Preise für Fahrstunden und auch der Grundbetrag sind tatsächlich in den allermeisten Fahrschulen (auch bei uns!) eher so knapp kalkuliert, dass sie kostendeckend sind und maximal ein geringer Gewinn für Rücklagen erwirtschaftet wird. Kleinere Unfälle beispielsweise gehören bei uns zum Berufsrisiko und es muß niemand plötzlich mehr zahlen, wenn er in der Fahrstunde versehentlich beim Einparken eine Delle oder einen fetter Kratzer am Auto verursacht hat.
Man kann mit einer Fahrschule nicht das große Geld verdienen, daher ist das Betreiben einer Fahrschule eine Aufgabe, die mit Herzblut und Leidenschaft ausgeübt wird, aus Liebe zu dem Beruf.
Alle Fahrschulinhaber sind übrigens selber Fahrlehrer und eine Fahrschule darf auch nur das schulen, was der Inhaber selber ausbilden darf.
Wir versichern euch, dass ihr bei uns keine Fahrstunde zu viel macht und wir unsere Preise fair und verantwortungsbewusst kalkulieren.
Anhängerführerschein BE – was brauche ich und was kostet das?
Für den BE-Führerschein ist die Fahrerlaubnis Klasse B Voraussetzung. Ist diese Klasse bereits vorhanden, sind 5 Sonderfahrten vorgeschrieben. Zusätzlich sind zuvor noch einige Übungsstunden notwendig. Diese können wir vorab schlecht eingrenzen, da sie von den Fähigkeiten der Fahrschüler abhängen, durchschnittlich ist jedoch von 2-5 zusätzlichen Übungsstunden auszugehen.
Da es eine Erweiterung der Klasse B ist, ist KEINE Theorieprüfung notwendig. Es muß aber ein Amtsantrag gestellt werden. Für den werden ein aktueller Sehtest, einen Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs sowie ein biometrisches Foto und ein gültiger Ausweis oder Reisepass + Meldebestätigung benötigt.
Dementsprechend kommen für den BE-Führerschein folgende Kosten auf dich zu: Grundbetrag + Fahrstunden, Prüfungsfahrt + Gebühren/Kosten für den Antrag (zahlst du bei uns und wir geben es an den LBV weiter) sowie für die dafür erforderlichen Dokumente + Prüfgebühr praktische Prüfung (die zahlst du direkt an den TÜV).
Ich hab schon den Führerschein Klasse B, dann brauche ich doch sicher weniger Fahrstunden für meinen Motorradführerschein, oder?
Wenn du bereits einen Führerschein Klasse B hast, hilft dies auf jeden Fall dabei, dass du dich im Verkehr sicher bewegen kannst.
Allerdings ist das Fahren eines Zweirades doch etwas komplett anderes als das Fahren eines PKW. In sofern lässt sich schwer sagen, wieviele Stunden du brauchen wirst.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigst du die 12 Pflichtstunden (Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten). Dazu kommen dann noch die Übungsstunden, die du zum Einen benötigst, um dich auf dem Motorrad sicher zu fühlen und das Zweirad souverän zu beherrschen und zum Anderen aber auch, um die in der Prüfung geforderten Grundfahraufgaben sicher ausführen zu können. Wie viele Stunden du benötigst, ist hier wirklich individuell.
Du kannst dir aber sicher sein, dass unsere erfahrenen Motorradfahrlehrer dich optimal auf die Prüfung vorbereiten und du bei uns keine Fahrstunde zu viel machen wirst.
Kann man den Führerschein bei euch in Raten abbezahlen?
Wir können euch vorab Informationen zu einem Anbieter für eine komplette Führerscheinfinanzierung geben.
Ansonsten zahlst du bei uns den Grundbetrag nach Anmeldung auf Rechnung und auch für deine Fahrstunden senden wir dir 2x monatlich Rechnungen über die Fahrstunden, die du in dem entsprechenden Zeitraum genommen hast. Du mußt also nicht jede Fahrstunde bar bezahlen.
Wer es ganz bequem möchte, kann uns auch direkt bei Anmeldung (oder auch jederzeit nachträglich) eine Einzugsermächtigung für Bankeinzug erteilen, dann wird der fällige Rechnungsbetrag bequem vom Konto abgebucht.
Was kostet ein Führerschein?
Wieviel dein Führerschein am Ende kostet, hängt ganz davon ab, wie viele Fahrstunden du brauchst, um so sicher zu fahren, dass du die praktische Fahrprüfung bestehst und dich auch ohne Fahrlehrer:in neben dir sicher und souverän im Straßenverkehr zurechtfindest.
Wir achten aber darauf, dass du keine Fahrstunden zu viel nimmst, indem alle unsere Fahrschüler:innen regelmäßig 1-2x pro Woche Fahrstunden bekommen. Nur bei regelmäßigen Fahrstunden kann sich das gelernte verfestigen und man kann darauf aufbauen.
Zu dem leider nicht vorherzusehenden Betrag der Fahrstunden kommen dann noch folgende fixe Kosten: Grundbetrag, Prüfungsfahrt, Kosten für den Antrag (die Gebühren leiten wir für euch an den LBV weiter), Prüfgebühren (müssen von euch direkt an den TÜV gezahlt werden)
Führerscheinvoraussetzungen
Was ist der Amtsantrag, wofür brauche ich den und wie wird der gemacht?
Der Amtsantrag ist der Führerscheinantrag, der bei der Behörde gestellt wird. In Hamburg ist das der LBV (Landesbetrieb Verkehr). Die Behörde überprüft, ob alle Kriterien erfüllt sind um eine Führerschein erteilt zu bekommen oder ob es irgendwelche Dinge gibt, die die Erteilung ausschließen. Wenn ein Führerschein erteilt werden kann, wir der Führerschein bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben und zeitgleich dem TÜV ein Prüfauftrag erteilt.
Für den Amtsantrag beim LBV benötigen die Antragstellenden einen aktuellen Sehtest, einen Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs sowie ein biometrisches Foto und einen gültigen Ausweis bzw. Reisepass und Meldebestätigung.
Wer einen Erweiterungsantrag stellt und seinen Führerschein vor 2015 gemacht hat, muß diesen Erste-Hilfe-Kurs neu besuchen, da die bis 2014 zu besuchenden ‘lebensrettenden Sofortmaßnahmen`eine Unterrichtseinheit weniger hatten als seit der Reform 2015 erforderlich sind. Alle, die diesen ’neuen’ 9 UE umfassenden Kurs bereits besucht haben, können die damals erhaltene Bescheinigung einreichen, auch wenn sie bereits mehrere Jahre alt ist. Selbstverständlich ist ein regelmäßiges Auffrischen sinnvoll – aber eben tatsächlich nicht erforderlich, wenn die alte Bescheinigung noch vorhanden ist.
Da die Bearbeitung der Anträge mehrere Wochen dauert, ist es vorteilhaft, die Unterlagen bereits mit oder sogar vor der Anmeldung bei der Fahrschule zusammenzutragen um die Anträge schnellstmöglich stellen zu können.
Außerdem ist für die Antragstellung wichtig, ob die Führerscheinbewerber ihren Hauptwohnsitz in Hamburg oder einem anderen Bundesland haben:
Für alle, deren Meldeadresse in Hamburg ist, wird der Amtsantrag bequem durch die Fahrschule gestellt, daher müssen die erforderlichen Unterlagen bei uns abgegeben und der Antrag in unserem Büro unterschrieben werden. Alle mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland müssen ihren Antrag bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde selber stellen und erhalten von uns die dafür erforderlichen Formulare.
Die Führerscheinprüfung muß deutschlandweit am Wohnort stattfinden, mögliche Optionen sind daher hier beispielsweise bei einem Wohnort in Reinbek/Wentorf die praktische Fahrausbildung in Hamburg, die Antragstellung und Prüfungsfahrt dann aber über den TÜV Nord in Wentorf oder bei Arbeit/Schule in Hamburg auch die Antragstellung bei der jeweiligen Landesbehörde mit Bitte auf Prüfauftrag für Hamburg.
Wir helfen und beraten in diesen Fällen gern bei der Antragstellung, können sie aber nicht komplett übernehmen.
Was ist eine Ausbildungsbescheinigung?
Die Ausbildungsbescheinigung wird für dich immer dann wichtig und sichtbar, wenn du die Fahrschule wechselst. Für uns ist sie aber jederzeit ein elementarer Bestandteil unserer Arbeit.
Jede besuchte Theoriestunde und auch jede praktische Fahrstunde wird im System in deinem persönlichen Ausbildungsnachweis erfasst. Ausgedruckt listet diese Ausbildungsbescheinigung dann ganz genau auf, wie der Stand deiner Ausbildung ist, also wann welche Theoriestunde besucht wurde und auch, wann welche Art Fahrstunde absolviert wurde.
Sobald du für eine Prüfung gemeldet wirst, bestätigt deine Fahrschule dem TÜV elektronisch im System, dass alle erforderlichen Stunden absolviert wurden. Übrigens: Wenn diese Bestätigung, dass die Ausbildung abgeschlossen ist, nicht vorliegt, lehnt der TÜV die Durchführung der Prüfung ab.
Bei einem Fahrschulwechsel bekommst du die Ausbildungsbescheinigung ausgedruckt und von der Fahrschulleitung unterschrieben. Deine neue Fahrschule braucht diese Bescheinigung zwingend, um dich weiter ausbilden zu können ohne dass du alles noch mal machen musst.
Wann verfallen Theoriestunden?
Das Gute vorweg: Auch wenn der Amtsantrag abläuft und die Theorieprüfung damit verfällt, müssen die Theoriestunden nicht erneut besucht werden.
Wichtig ist, dass ihr euch unbedingt bei jeder Teilnahme in die ausgelegte Liste eintragt und unterschreibt – denn diese Liste ist die Grundlage für alles, was wir in unser System übernehmen. Nur wer dort in der Liste unterschrieben hat, war anwesend. Diese Listen bewahren wir auch auf, falls also eine besuchte Stunde im System fehlen sollte, können wir nachschlagen, ob ihr auf der Liste steht. also unbedingt selber aufschreiben, wann und wo ihr den Theorieunterricht besucht habt.
Und nun die schlechte Nachricht: Bei Theoriestunden in der Fahrschule liegt die Gültigkeit bei zwei Jahren. Grund dafür ist § 16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dort heißt es, dass zwischen dem Abschluss der theoretischen Ausbildung und der theoretischen Prüfung nicht mehr als zwei Jahre liegen dürfen.
Also maximal 2 Jahre nach der letzten Theoriestunde müsst ihr die Theorieprüfung bestanden haben – ansonsten muß der theoretische Unterricht noch mal besucht werden.
Was ist die Probezeit?
Mit der Aushändigung des Führerscheins beginnt eine einmalige Probezeit, die nach zwei Jahren endet, sofern keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Verkehrszentralregister eingetragen werden.
Bei Verstößen innerhalb der Probezeit wird je nach Schwere des Verstoßes von der Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem „Aufbauseminar für Fahranfänger“ verordnet.
Da die Probezeit einmalig ist, beginnt sie bei jugendlichen Fahranfängern, die mit Erreichen des Mindestalters die Klasse A1 machen, bereits mit der bestandenen Prüfung A1. Die Probezeit wird dann bei Bestehen der Klasse B nicht um weitere 2 Jahre verlängert.
Gibt es bei der Motorradausbildung eine Kleidungsvorschrift?
Wir wollen, dass du bei uns sicher fährst.
Daher findet die praktische Ausbildung (also die Fahrstunden) in den Zweiradklassen bei uns AUSNAHMSLOS in kompletter Schutzausrüstung statt. Dies gilt auch für die Ausbildung B196!
Wenn eure Schutzausrüstung unvollständig ist, findet die Fahrstunde NICHT statt und es wird eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
Übrigens: Auch der TÜV wird die praktische Prüfung ohne vollständige Schutzausrüstung ablehnen, sie euch aber in Rechnung stellen.
Du brauchst:
- einen passenden Integral- oder Klapphelm
- Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose mit Protektoren
- eng anliegende Motorradjacke mit Protektoren
- Rückenprotektor, entweder separat oder in die Jacke zu integrieren
Bei der Anschaffung der Schutzkleidung sollte aus Sicherheitsgründen darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.
Motorrad Führerschein
Was ist der Amtsantrag, wofür brauche ich den und wie wird der gemacht?
Der Amtsantrag ist der Führerscheinantrag, der bei der Behörde gestellt wird. In Hamburg ist das der LBV (Landesbetrieb Verkehr). Die Behörde überprüft, ob alle Kriterien erfüllt sind um eine Führerschein erteilt zu bekommen oder ob es irgendwelche Dinge gibt, die die Erteilung ausschließen. Wenn ein Führerschein erteilt werden kann, wir der Führerschein bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben und zeitgleich dem TÜV ein Prüfauftrag erteilt.
Für den Amtsantrag beim LBV benötigen die Antragstellenden einen aktuellen Sehtest, einen Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs sowie ein biometrisches Foto und einen gültigen Ausweis bzw. Reisepass und Meldebestätigung.
Wer einen Erweiterungsantrag stellt und seinen Führerschein vor 2015 gemacht hat, muß diesen Erste-Hilfe-Kurs neu besuchen, da die bis 2014 zu besuchenden ‘lebensrettenden Sofortmaßnahmen`eine Unterrichtseinheit weniger hatten als seit der Reform 2015 erforderlich sind. Alle, die diesen ’neuen’ 9 UE umfassenden Kurs bereits besucht haben, können die damals erhaltene Bescheinigung einreichen, auch wenn sie bereits mehrere Jahre alt ist. Selbstverständlich ist ein regelmäßiges Auffrischen sinnvoll – aber eben tatsächlich nicht erforderlich, wenn die alte Bescheinigung noch vorhanden ist.
Da die Bearbeitung der Anträge mehrere Wochen dauert, ist es vorteilhaft, die Unterlagen bereits mit oder sogar vor der Anmeldung bei der Fahrschule zusammenzutragen um die Anträge schnellstmöglich stellen zu können.
Außerdem ist für die Antragstellung wichtig, ob die Führerscheinbewerber ihren Hauptwohnsitz in Hamburg oder einem anderen Bundesland haben:
Für alle, deren Meldeadresse in Hamburg ist, wird der Amtsantrag bequem durch die Fahrschule gestellt, daher müssen die erforderlichen Unterlagen bei uns abgegeben und der Antrag in unserem Büro unterschrieben werden. Alle mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland müssen ihren Antrag bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde selber stellen und erhalten von uns die dafür erforderlichen Formulare.
Die Führerscheinprüfung muß deutschlandweit am Wohnort stattfinden, mögliche Optionen sind daher hier beispielsweise bei einem Wohnort in Reinbek/Wentorf die praktische Fahrausbildung in Hamburg, die Antragstellung und Prüfungsfahrt dann aber über den TÜV Nord in Wentorf oder bei Arbeit/Schule in Hamburg auch die Antragstellung bei der jeweiligen Landesbehörde mit Bitte auf Prüfauftrag für Hamburg.
Wir helfen und beraten in diesen Fällen gern bei der Antragstellung, können sie aber nicht komplett übernehmen.
Was ist eine Ausbildungsbescheinigung?
Die Ausbildungsbescheinigung wird für dich immer dann wichtig und sichtbar, wenn du die Fahrschule wechselst. Für uns ist sie aber jederzeit ein elementarer Bestandteil unserer Arbeit.
Jede besuchte Theoriestunde und auch jede praktische Fahrstunde wird im System in deinem persönlichen Ausbildungsnachweis erfasst. Ausgedruckt listet diese Ausbildungsbescheinigung dann ganz genau auf, wie der Stand deiner Ausbildung ist, also wann welche Theoriestunde besucht wurde und auch, wann welche Art Fahrstunde absolviert wurde.
Sobald du für eine Prüfung gemeldet wirst, bestätigt deine Fahrschule dem TÜV elektronisch im System, dass alle erforderlichen Stunden absolviert wurden. Übrigens: Wenn diese Bestätigung, dass die Ausbildung abgeschlossen ist, nicht vorliegt, lehnt der TÜV die Durchführung der Prüfung ab.
Bei einem Fahrschulwechsel bekommst du die Ausbildungsbescheinigung ausgedruckt und von der Fahrschulleitung unterschrieben. Deine neue Fahrschule braucht diese Bescheinigung zwingend, um dich weiter ausbilden zu können ohne dass du alles noch mal machen musst.
Was ist die Probezeit?
Mit der Aushändigung des Führerscheins beginnt eine einmalige Probezeit, die nach zwei Jahren endet, sofern keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Verkehrszentralregister eingetragen werden.
Bei Verstößen innerhalb der Probezeit wird je nach Schwere des Verstoßes von der Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem „Aufbauseminar für Fahranfänger“ verordnet.
Da die Probezeit einmalig ist, beginnt sie bei jugendlichen Fahranfängern, die mit Erreichen des Mindestalters die Klasse A1 machen, bereits mit der bestandenen Prüfung A1. Die Probezeit wird dann bei Bestehen der Klasse B nicht um weitere 2 Jahre verlängert.
Gibt es bei der Motorradausbildung eine Kleidungsvorschrift?
Wir wollen, dass du bei uns sicher fährst.
Daher findet die praktische Ausbildung (also die Fahrstunden) in den Zweiradklassen bei uns AUSNAHMSLOS in kompletter Schutzausrüstung statt. Dies gilt auch für die Ausbildung B196!
Wenn eure Schutzausrüstung unvollständig ist, findet die Fahrstunde NICHT statt und es wird eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
Übrigens: Auch der TÜV wird die praktische Prüfung ohne vollständige Schutzausrüstung ablehnen, sie euch aber in Rechnung stellen.
Du brauchst:
- einen passenden Integral- oder Klapphelm
- Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose mit Protektoren
- eng anliegende Motorradjacke mit Protektoren
- Rückenprotektor, entweder separat oder in die Jacke zu integrieren
Bei der Anschaffung der Schutzkleidung sollte aus Sicherheitsgründen darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.
Wie lange hab ich Zeit für den Führerschein?
Bei LBV und TÜV ist es so, dass es ein Zeitlimit gibt. Dieses Zeitfenster beginnt ab dem Moment, wo der LBV deinen Antrag bearbeitet und den Prüfauftrag an den TÜV übermittelt hat, also ab den Zeitpunkt, wo du frühestens eine Prüfung beantragen kannst. Du hast dann EIN JAHR Zeit, um deine theoretische Fahrerlaubnisprüfung zu bestehen. Nach jeder durchgefallenen Prüfung wirst du für 2 Wochen gesperrt, ehe du es erneut versuchen kannst. Schaffst du es innerhalb dieses einen Jahres nicht, die Prüfung zu bestehen, musst du einen erneuten Antrag beim LBV stellen.
Sobald du deine Theorieprüfung aber bestanden hast, hast du erneut ein ganzes Jahr Zeit für das Bestehen der praktischen Prüfung. Wenn du die praktische Prüfung innerhalb dieses Jahres nicht schaffen solltest, musst du auch hier einen erneuten Antrag beim LBV stellen und in diesem Fall auch die Theorieprüfung wiederholen.
Bei allen Klassen, wo keine Theorieprüfung erforderlich ist (BE, Aufstiege A), hast du ab Antragsbearbeitung nur ein Jahr Zeit um die Prüfung zu bestehen.
Bei uns als Fahrschule kannst du loslegen und den Theorieunterricht besuchen, sobald du den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast – auch wenn du noch keinen Antrag beim LBV gestellt hast. Wenn du aber lange nichts mehr gemacht hast, also schon mehrere Wochen/Monate keine Theorie besucht, keine Fahrstunden genommen hast und dich auch sonst nicht gemeldet hast und auch dein Antrag abgelaufen ist oder nie einer gestellt wurde, wirst du bei uns irgendwann archiviert. Falls du dann vorbeikommst und weitermachen willst, wird eine Reaktivierungsgebühr fällig.
Nutzfahrzeuge
Können alle Fahrlehrer alles fahren? (Sprich Lkw, Motorrad, Pkw…)
Alle Fahrlehrer:innen können auf jeden Fall die Klassen B und BE fahren und ausbilden. Also PKW und Anhänger.
Manche unserer Fahrlehrer:innen haben auch einen A- und/oder C/CE und/oder D-Führerschein, können also auch Motorrad und/oder LKW und/oder Bus fahren. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie das auch ausbilden dürfen. Um eine andere Führerscheinklasse ausbilden zu dürfen, braucht man neben dem Führerschein für die auszubildende Klasse auch noch eine Ausbildungserlaubnis, also eine Fahrlehrer-Zusatzausbildung für die entsprechende Klasse.
Wir haben aber mehrere Fahrlehrer die Motorrad ausbilden dürfen und auch mehrere mit der Fahrlehrer-Erlaubnis für LKW und Bus.
PKW Führerschein
Was ist der Amtsantrag, wofür brauche ich den und wie wird der gemacht?
Der Amtsantrag ist der Führerscheinantrag, der bei der Behörde gestellt wird. In Hamburg ist das der LBV (Landesbetrieb Verkehr). Die Behörde überprüft, ob alle Kriterien erfüllt sind um eine Führerschein erteilt zu bekommen oder ob es irgendwelche Dinge gibt, die die Erteilung ausschließen. Wenn ein Führerschein erteilt werden kann, wir der Führerschein bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben und zeitgleich dem TÜV ein Prüfauftrag erteilt.
Für den Amtsantrag beim LBV benötigen die Antragstellenden einen aktuellen Sehtest, einen Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs sowie ein biometrisches Foto und einen gültigen Ausweis bzw. Reisepass und Meldebestätigung.
Wer einen Erweiterungsantrag stellt und seinen Führerschein vor 2015 gemacht hat, muß diesen Erste-Hilfe-Kurs neu besuchen, da die bis 2014 zu besuchenden ‘lebensrettenden Sofortmaßnahmen`eine Unterrichtseinheit weniger hatten als seit der Reform 2015 erforderlich sind. Alle, die diesen ’neuen’ 9 UE umfassenden Kurs bereits besucht haben, können die damals erhaltene Bescheinigung einreichen, auch wenn sie bereits mehrere Jahre alt ist. Selbstverständlich ist ein regelmäßiges Auffrischen sinnvoll – aber eben tatsächlich nicht erforderlich, wenn die alte Bescheinigung noch vorhanden ist.
Da die Bearbeitung der Anträge mehrere Wochen dauert, ist es vorteilhaft, die Unterlagen bereits mit oder sogar vor der Anmeldung bei der Fahrschule zusammenzutragen um die Anträge schnellstmöglich stellen zu können.
Außerdem ist für die Antragstellung wichtig, ob die Führerscheinbewerber ihren Hauptwohnsitz in Hamburg oder einem anderen Bundesland haben:
Für alle, deren Meldeadresse in Hamburg ist, wird der Amtsantrag bequem durch die Fahrschule gestellt, daher müssen die erforderlichen Unterlagen bei uns abgegeben und der Antrag in unserem Büro unterschrieben werden. Alle mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland müssen ihren Antrag bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde selber stellen und erhalten von uns die dafür erforderlichen Formulare.
Die Führerscheinprüfung muß deutschlandweit am Wohnort stattfinden, mögliche Optionen sind daher hier beispielsweise bei einem Wohnort in Reinbek/Wentorf die praktische Fahrausbildung in Hamburg, die Antragstellung und Prüfungsfahrt dann aber über den TÜV Nord in Wentorf oder bei Arbeit/Schule in Hamburg auch die Antragstellung bei der jeweiligen Landesbehörde mit Bitte auf Prüfauftrag für Hamburg.
Wir helfen und beraten in diesen Fällen gern bei der Antragstellung, können sie aber nicht komplett übernehmen.
Was ist eine Ausbildungsbescheinigung?
Die Ausbildungsbescheinigung wird für dich immer dann wichtig und sichtbar, wenn du die Fahrschule wechselst. Für uns ist sie aber jederzeit ein elementarer Bestandteil unserer Arbeit.
Jede besuchte Theoriestunde und auch jede praktische Fahrstunde wird im System in deinem persönlichen Ausbildungsnachweis erfasst. Ausgedruckt listet diese Ausbildungsbescheinigung dann ganz genau auf, wie der Stand deiner Ausbildung ist, also wann welche Theoriestunde besucht wurde und auch, wann welche Art Fahrstunde absolviert wurde.
Sobald du für eine Prüfung gemeldet wirst, bestätigt deine Fahrschule dem TÜV elektronisch im System, dass alle erforderlichen Stunden absolviert wurden. Übrigens: Wenn diese Bestätigung, dass die Ausbildung abgeschlossen ist, nicht vorliegt, lehnt der TÜV die Durchführung der Prüfung ab.
Bei einem Fahrschulwechsel bekommst du die Ausbildungsbescheinigung ausgedruckt und von der Fahrschulleitung unterschrieben. Deine neue Fahrschule braucht diese Bescheinigung zwingend, um dich weiter ausbilden zu können ohne dass du alles noch mal machen musst.
Was ist die Probezeit?
Mit der Aushändigung des Führerscheins beginnt eine einmalige Probezeit, die nach zwei Jahren endet, sofern keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Verkehrszentralregister eingetragen werden.
Bei Verstößen innerhalb der Probezeit wird je nach Schwere des Verstoßes von der Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem „Aufbauseminar für Fahranfänger“ verordnet.
Da die Probezeit einmalig ist, beginnt sie bei jugendlichen Fahranfängern, die mit Erreichen des Mindestalters die Klasse A1 machen, bereits mit der bestandenen Prüfung A1. Die Probezeit wird dann bei Bestehen der Klasse B nicht um weitere 2 Jahre verlängert.
Wie lange hab ich Zeit für den Führerschein?
Bei LBV und TÜV ist es so, dass es ein Zeitlimit gibt. Dieses Zeitfenster beginnt ab dem Moment, wo der LBV deinen Antrag bearbeitet und den Prüfauftrag an den TÜV übermittelt hat, also ab den Zeitpunkt, wo du frühestens eine Prüfung beantragen kannst. Du hast dann EIN JAHR Zeit, um deine theoretische Fahrerlaubnisprüfung zu bestehen. Nach jeder durchgefallenen Prüfung wirst du für 2 Wochen gesperrt, ehe du es erneut versuchen kannst. Schaffst du es innerhalb dieses einen Jahres nicht, die Prüfung zu bestehen, musst du einen erneuten Antrag beim LBV stellen.
Sobald du deine Theorieprüfung aber bestanden hast, hast du erneut ein ganzes Jahr Zeit für das Bestehen der praktischen Prüfung. Wenn du die praktische Prüfung innerhalb dieses Jahres nicht schaffen solltest, musst du auch hier einen erneuten Antrag beim LBV stellen und in diesem Fall auch die Theorieprüfung wiederholen.
Bei allen Klassen, wo keine Theorieprüfung erforderlich ist (BE, Aufstiege A), hast du ab Antragsbearbeitung nur ein Jahr Zeit um die Prüfung zu bestehen.
Bei uns als Fahrschule kannst du loslegen und den Theorieunterricht besuchen, sobald du den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast – auch wenn du noch keinen Antrag beim LBV gestellt hast. Wenn du aber lange nichts mehr gemacht hast, also schon mehrere Wochen/Monate keine Theorie besucht, keine Fahrstunden genommen hast und dich auch sonst nicht gemeldet hast und auch dein Antrag abgelaufen ist oder nie einer gestellt wurde, wirst du bei uns irgendwann archiviert. Falls du dann vorbeikommst und weitermachen willst, wird eine Reaktivierungsgebühr fällig.
Warteliste Fahrstunden: Wie lange dauert es denn bis ich Fahren kann?
Das ist tatsächlich dynamisch und variiert von Woche zu Woche. Außerdem hängt es auch ein bisschen von dir ab: Wenn du nur bei einem bestimmten Fahrlehrer fahren willst und auch nur zu einer bestimmten Uhrzeit an einem einzigen Tag kannst, dauert es selbstverständlich deutlich länger bis wir das ermöglichen können als wenn du komplett flexibel bist, z.B auch vormittags Zeit hast und wir dich allen Fahrlehrer.innen in allen 5 Filialen zuteilen dürfen. Also: je geringer deine Vorgaben sind, desto schneller bekommst du Fahrstunden.
Bist du einmal zugeteilt, ist das dein Fahrlehrer bzw. deine Fahrlehrerin bis zum Ende der Ausbildung. Fahrlehrerwechsel sind zwar jederzeit möglich, aber immer mit Wartezeiten verbunden und sollten nur dann vorgenommen werden, wenn es einfach nicht passt zwischen euch.
Da die Fahrlehrer meistens immer schon für die nächsten 1-2 Wochen im Voraus planen, ist es nur in Ausnahmefällen möglich, direkt in den Folgetagen nach Wartelistenaufnahme bereits die erste Fahrstunde zu bekommen. Wir sind aber ein Team aus 20 Fahrlehrer:innen, daher ist die Wartezeit kurz auch wenn die Warteliste lang aussehen sollte.
Bei Fahrstunden für die Motorradausbildung gilt:
Die praktische Motorradausbildung hat Saisonbetrieb, daher vergeben wir hier bevorzugt Fahrstunden an Schüler:innen, die die Theorie-Unterrichtsstunden bereits nahezu vollständig absolviert haben. Melde dich rechtzeitig, damit wir dich zu Saisonbeginn direkt einplanen können. Zum Saisonende bekommen nur noch die Fahrschüler:innen auch Fahrstunden, die die Ausbildung noch vor Ende der Saison beenden können, damit möglichst nicht nach der Winterpause wieder fast bei Null angefangen werden muss. Das mag zwar auf den ersten Blick ärgerlich sein, spart dir aber Zeit und Geld.
Prüfung
Wie viele Fehlerpunkte darf man haben bei der Theorieprüfung
Bei der Theorieprüfung gelten 10 Fehlerpunkte bei 30 Fragen als Maximum um zu bestehen. Mit 11 Fehlerpunkten bist du also durchgefallen.
Wer schon im Besitz eines Führerscheines ist und dafür bereits einmal eine Theorieprüfung bestanden hatte, muß nur 20 Fragen beantworten, darf dafür dann aber auch nur maximal 6 Fehlerpunkte haben.
Wann verfallen Theoriestunden?
Das Gute vorweg: Auch wenn der Amtsantrag abläuft und die Theorieprüfung damit verfällt, müssen die Theoriestunden nicht erneut besucht werden.
Wichtig ist, dass ihr euch unbedingt bei jeder Teilnahme in die ausgelegte Liste eintragt und unterschreibt – denn diese Liste ist die Grundlage für alles, was wir in unser System übernehmen. Nur wer dort in der Liste unterschrieben hat, war anwesend. Diese Listen bewahren wir auch auf, falls also eine besuchte Stunde im System fehlen sollte, können wir nachschlagen, ob ihr auf der Liste steht. also unbedingt selber aufschreiben, wann und wo ihr den Theorieunterricht besucht habt.
Und nun die schlechte Nachricht: Bei Theoriestunden in der Fahrschule liegt die Gültigkeit bei zwei Jahren. Grund dafür ist § 16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dort heißt es, dass zwischen dem Abschluss der theoretischen Ausbildung und der theoretischen Prüfung nicht mehr als zwei Jahre liegen dürfen.
Also maximal 2 Jahre nach der letzten Theoriestunde müsst ihr die Theorieprüfung bestanden haben – ansonsten muß der theoretische Unterricht noch mal besucht werden.
Wann kommen neue Theoriefragen?
In der Regel wird der Fragenkatalog der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung immer am 01.04 und am 01.10 aktualisiert.
Um nicht in der Prüfung mit unbekannten Fragen konfrontiert zu werden, sollten alle Schüler:innen die Lernapp regelmäßig aktualisieren, um auch die neuen Fragen rechtzeitig zu lernen. Wir können darauf leider nur immer wieder hinweisen, das Aktualisieren der App kann aber keiner für euch übernehmen, also achtet bitte unbedingt auf die erhältlichen Updates in eurem Appstore und aktualisiert eure Lernapp sobald ein Update verfügbar ist.
Was ist die Probezeit?
Mit der Aushändigung des Führerscheins beginnt eine einmalige Probezeit, die nach zwei Jahren endet, sofern keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Verkehrszentralregister eingetragen werden.
Bei Verstößen innerhalb der Probezeit wird je nach Schwere des Verstoßes von der Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem „Aufbauseminar für Fahranfänger“ verordnet.
Da die Probezeit einmalig ist, beginnt sie bei jugendlichen Fahranfängern, die mit Erreichen des Mindestalters die Klasse A1 machen, bereits mit der bestandenen Prüfung A1. Die Probezeit wird dann bei Bestehen der Klasse B nicht um weitere 2 Jahre verlängert.
Gibt es bei der Motorradausbildung eine Kleidungsvorschrift?
Wir wollen, dass du bei uns sicher fährst.
Daher findet die praktische Ausbildung (also die Fahrstunden) in den Zweiradklassen bei uns AUSNAHMSLOS in kompletter Schutzausrüstung statt. Dies gilt auch für die Ausbildung B196!
Wenn eure Schutzausrüstung unvollständig ist, findet die Fahrstunde NICHT statt und es wird eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
Übrigens: Auch der TÜV wird die praktische Prüfung ohne vollständige Schutzausrüstung ablehnen, sie euch aber in Rechnung stellen.
Du brauchst:
- einen passenden Integral- oder Klapphelm
- Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose mit Protektoren
- eng anliegende Motorradjacke mit Protektoren
- Rückenprotektor, entweder separat oder in die Jacke zu integrieren
Bei der Anschaffung der Schutzkleidung sollte aus Sicherheitsgründen darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.
Standorte
Wie lange seid ihr schon in eurem Beruf tätig?
Unterschiedlich.
Zwischen Jahrzehnten und einigen Monaten ist in unserem Team alles vertreten. Gerade diese Mischung trägt dazu bei, dass alle voneinander profitieren. Die Neuen lernen von der Berufserfahrung der Älteren und die Erfahrenen profitieren von den neuen Ansätzen und Lehrmethoden die unsere Jungfahrlehrer aus der aktuellen Ausbildung mitbringen.
Theorie
Ab wann kann ich mit den Theoriestunden anfangen?
Sobald du bei uns den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, kannst du direkt mit deiner Ausbildung bei uns anfangen. Du kannst dich also wirklich direkt nach der Unterschrift in den Theorieunterricht setzen wenn du möchtest.
Du kannst übrigens komplett frei wählen, in welcher unserer Filialen du den Theorieunterricht besuchen möchtest und auch gerne immer zwischen den Filialen hin-und-her springen. Wann welches Thema wo angeboten wird, findest du auf unserer Webseite.
Wichtig ist nur, dass du maximal 2 Themen pro Tag besuchen darfst (mehr dürfen wir dir gemäß Fahrlehrergesetz nicht anerkennen) und dir möglichst jedes Thema anhörst. Die klassenspezifischen Themen B1 und B2 MÜSSEN auf jeden Fall besucht werden. Bei den anderen Themen gilt: Es darf zwar auch ein Thema doppelt dabei sein und dafür ein anderes fehlen – aber erstens ist es doch langweilig und öde sich 2x das gleiche anzuhören und zweitens lernst du im theoretischen Unterricht auch für die praktischen Stunden.
Wir bieten mehrmals im Jahr Theorie-Intensivkurse, bei denen alle 14 Unterrichtseinheiten innerhalb von 7 Werktagen angeboten werden. Solltest du daran Interesse haben, melde dich bitte rechtzeitig in einem unserer Büros für deinen Wunschkurs an. Diese Kurse haben nämlich begrenzte Plätze und sind heiß begehrt.
Wie viele Fehlerpunkte darf man haben bei der Theorieprüfung
Bei der Theorieprüfung gelten 10 Fehlerpunkte bei 30 Fragen als Maximum um zu bestehen. Mit 11 Fehlerpunkten bist du also durchgefallen.
Wer schon im Besitz eines Führerscheines ist und dafür bereits einmal eine Theorieprüfung bestanden hatte, muß nur 20 Fragen beantworten, darf dafür dann aber auch nur maximal 6 Fehlerpunkte haben.
Wann verfallen Theoriestunden?
Das Gute vorweg: Auch wenn der Amtsantrag abläuft und die Theorieprüfung damit verfällt, müssen die Theoriestunden nicht erneut besucht werden.
Wichtig ist, dass ihr euch unbedingt bei jeder Teilnahme in die ausgelegte Liste eintragt und unterschreibt – denn diese Liste ist die Grundlage für alles, was wir in unser System übernehmen. Nur wer dort in der Liste unterschrieben hat, war anwesend. Diese Listen bewahren wir auch auf, falls also eine besuchte Stunde im System fehlen sollte, können wir nachschlagen, ob ihr auf der Liste steht. also unbedingt selber aufschreiben, wann und wo ihr den Theorieunterricht besucht habt.
Und nun die schlechte Nachricht: Bei Theoriestunden in der Fahrschule liegt die Gültigkeit bei zwei Jahren. Grund dafür ist § 16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dort heißt es, dass zwischen dem Abschluss der theoretischen Ausbildung und der theoretischen Prüfung nicht mehr als zwei Jahre liegen dürfen.
Also maximal 2 Jahre nach der letzten Theoriestunde müsst ihr die Theorieprüfung bestanden haben – ansonsten muß der theoretische Unterricht noch mal besucht werden.
Wann kommen neue Theoriefragen?
In der Regel wird der Fragenkatalog der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung immer am 01.04 und am 01.10 aktualisiert.
Um nicht in der Prüfung mit unbekannten Fragen konfrontiert zu werden, sollten alle Schüler:innen die Lernapp regelmäßig aktualisieren, um auch die neuen Fragen rechtzeitig zu lernen. Wir können darauf leider nur immer wieder hinweisen, das Aktualisieren der App kann aber keiner für euch übernehmen, also achtet bitte unbedingt auf die erhältlichen Updates in eurem Appstore und aktualisiert eure Lernapp sobald ein Update verfügbar ist.
Wie lange braucht man bis man den Führerschein hat?
Das ist schwierig zu sagen. Es kommt nämlich ganz darauf an, wie engagiert und zeitlich flexibel du bist.
Wir bieten in den Hamburger Schulferien vormittags und außerhalb der Ferien auch abends regelmäßig Theorie-Intensivkurse an, bei denen du alle Theoriethemen, die du für Klasse B brauchst, innerhalb von 7 Werktagen absolvieren kannst.
Im normalen Rhythmus brauchst du für die Theoriestunden ca. 3 Wochen, wenn du regelmäßig jeden Abend zum Theorieunterricht kommst.
Auch bei den Fahrstunden hängt es davon ab, wie flexibel du bist. Wenn du nur zu ganz bestimmten Uhrzeiten und auch nur an wenigen Tagen pro Woche Zeit für Fahrstunden hast, wird es natürlich schwieriger, regelmäßig 2 Unterrichtseinheiten pro Woche zu terminieren als wenn du quasi immer Zeit hast.
In der Regel schaffen unsere Schüler:innen ihren Führerschein innerhalb von 3-6 Monaten, je nachdem wie sehr sie sich reinhängen. Manchmal kommt einfach auch das Leben und die Schule dazwischen und es dauert länger.
Unsere Standorte
Die 6 Standorte der Fahrschule Michaelis sind perfekt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Nutze auch Du die Vorteile einer der beliebtesten Fahrschulen in Hamburg, wie bereits über 15.000 zufriedene Kunden vor dir. Egal, ob Führerschein A (Motorradführerschein), Führerschein B (Autoführerschein), L17, 125er Ausbildung, Mopedführerschein, LKW, Traktor oder Bus - Führerschein – bei uns bist du richtig!